Direkt zum Inhaltsbereich

Krankenhaus-IT

MB und bvitg setzen auf E-Checkliste

Veröffentlicht:

BERLIN. Der Marburger Bund und der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) haben die diesjährige conhIT als Bühne für den Startschuss eines gemeinsamen IT-Projekts genutzt. Die Partner wollen mithilfe einer strukturierten Checkliste den Digitalisierungsgrad von Krankenhäusern bestimmen und dadurch konkrete Verbesserungspotenziale ermitteln. Die Arbeiten an der Checkliste sollen bis Herbst 2018 abgeschlossen sein.

Das Gemeinschaftsprojekt hat nach eigenen Angaben zum Ziel, klinisch tätigen Ärzten ein handhabbares Online-Befragungstool zur Verfügung zu stellen, mit dem sie die IT-Nutzung, die Nutzbarkeit (Usability) und den praktischen Nutzen von E-Health-Lösungen in klinischen Prozessen erfassen und bewerten können.

Nach übereinstimmender Einschätzung beider Partner bestehe hier erhebliches Verbesserungspotenzial zur Unterstützung der Anwender. Fundierte, belastbare Daten seien in diesem Feld aber kaum verfügbar, betonten bvitg und Marburger Bund.

Das Ausfüllen der Checkliste solle dem klinischen Anwender eine unmittelbare Möglichkeit zur Selbsteinschätzung und Ableitung von konkreten Handlungsempfehlungen bieten. Gleichzeitig sollten Ärzte besser in die Lage versetzt werden, das Nutzenpotenzial von IT im Krankenhaus bewerten zu können, heißt es weiter. (maw)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

© Paolese / stock.adobe.com (Model mit Symbolcharakter)

Neuer Therapieansatz bei erektiler Dysfunktion

Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Kranus Health GmbH, München

Weniger Bürokratie

Wie nützt Digitalisierung?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7].  Pfizer Deutschland GmbH

© Pfizer Deutschland GmbH

Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Pfizer Pharma GmbH, Berlin
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Über eine Million Datensätze

Wie die Menopause Körperprozesse beeinflusst

„ÄrzteTag“-Podcast

Wie können Ärzte Einsamkeit erkennen und ansprechen, Professor Adli?

Überprüft

5 Mythen übers Impfen im Faktencheck

Lesetipps
Rote Beete Wurzel, rote Beete Würfel, rote Beete Scheiben und rote Beete Saft.

© Daniel Vincek / stock.adobe.com

Fallbericht

Eine fast fatale Gemüse-Überdosis