Schadenersatz für verlorene Praxisdaten

Datenverluste können für Praxen teuer werden. Inzwischen gibt es zahlreiche Versichungen dafür. Doch welche Schäden lassen sich dadurch wirklich abfedern?

Von Jonas Tauber Veröffentlicht:
Doktor vor dem Laptop: Ist die Festplatte hinüber, sind die gespeicherten Abrechnungsdaten erst einmal weg.

Doktor vor dem Laptop: Ist die Festplatte hinüber, sind die gespeicherten Abrechnungsdaten erst einmal weg.

© Kaarsten / fotolia.com

KÖLN. Ärzte sollten sich genau überlegen, wie sie ihre Praxis-IT vor dem Risiko Datenverlust schützen.

Einige Versicherer bieten zusätzlich zur Elektronikversicherung einen Baustein an, der unter bestimmten Voraussetzungen für die Wiederbeschaffung gelöschter oder zerstörter Datensätze aufkommt.

Eine neue Police des englischen Anbieters Hiscox kommt auch für die Kosten auf, die entstehen können, wenn Daten in die falschen Hände gelangen.

Gehen Datensätze verloren oder werden sie gar zerstört, kann das massive Auswirkungen auf den Praxisbetrieb haben.

Der Verlust der Abrechnungsdaten kann schlimmstenfalls dazu führen, dass der Mediziner kein Geld für die betroffenen Leistungen erhält - etwa, wenn die Daten nicht rekonstruierbar sind.

Meist können Spezialunternehmen die Daten von beschädigten Festplatten retten. "Im Durchschnitt sind weit über 90 Prozent der Fälle lösbar", so Nicolas Ehrschwendner von der auf Datenrettung spezialisierten Firma Attingo.

Regelmäßige Sicherungskopien

"Nicht lösbar sind Fälle, bei denen die Magnetschicht der Festplatte komplett abgetragen ist." Das könne passieren, wenn ein Anwender immer wieder versucht, die Platte zum Laufen zu bringen.

Damit die Elektronikversicherung für die Wiederbeschaffung aufkommt, müssen Ärzte zusätzlichen Schutz einkaufen. Bei dem Kölner Versicherer Gothaer heißt die Police "Softwareversicherung".

Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass der Arzt regelmäßig eine Sicherungskopie der Daten anfertigt, im Fall der Gothaer mindestens alle sieben Tage.

"Die Sicherungskopie muss in einem anderen Gebäude aufbewahrt werden", sagt Franz Horsthemke, Produktmanager Elektronikversicherung bei der Gothaer.

Das soll ausschließen, dass Originaldaten und Backup bei ein und demselben Schadensfall zerstört werden, etwa, wenn es brennt. "Viele unserer Kunden nehmen die Kopie mit nach Hause oder deponieren sie in einem Banksafe", sagt Horsthemke.

Dabei decken Softwarepolicen folgende Risiken ab: Feuer, Wasserschaden, Über- und Unterspannung, direkter und indirekter Blitzeinschlag, Diebstahl, Bedienfehler oder Ungeschicklichkeit der Mitarbeiter.

Selbst vorsätzliche Beschädigung ist unter Umständen versichert. "Wenn ein untergeordneter Mitarbeiter Daten aus Vorsatz - zum Beispiel aus Rache - beschädigt, wäre das abgesichert", sagt Horsthemke. Ausgeschlossen seien grundsätzlich Schäden, die durch Computerviren angerichtet werden.

Bis zu 2000 Euro Jahresprämie

Die Kosten für die Police hängen vom Wiederbeschaffungswert der Software und der Daten ab. Bei der Gothaer kostet die Softwareversicherung jährlich rund vier Promille der Versicherungssumme. Im Schadenfall ist außerdem ein Selbstbehalt von zehn Prozent der Schadensumme fällig, mindestens 500 Euro.

Beim Finanzvertrieb MLP hält man die Wiederbeschaffung von Daten für ein untergeordnetes Problem. Viel entscheidender für einen Arzt sei die Gefahr, dass Daten in die falschen Hände geraten, glaubt Michael Schwarz, Leiter Produktmanagement Sachversicherung bei MLP.

Zum Beispiel drohten Haftungskosten, wenn Patientendaten im Internet landen. Lange habe es für den Datenverlust nach draußen nur Teilabsicherungen gegeben, sagt Schwarz. Seit diesem Jahr sei Anbieter Hiscox mit einer umfassenden Versicherung auf dem Markt.

"Die Data-Risk Police deckt Schäden durch Datenverlust an Dritte, egal ob ein Mitarbeiter den Schaden ungewollt oder absichtlich verursacht hat, oder ob ein Hackerangriff dahinter steckt", sagt Schwarz.

Das kostet aber: Für eine Deckungssumme von einer Million Euro sind mindestens zwischen 1600 und 2250 Euro pro Jahr fällig, so Schwarz. Dazu kommt ein Selbstbehalt von 500 Euro im Schadensfall.

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