Klinikforderung nach Überweisung

Vordruck der KVBW hilft

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STUTTGART. Manche Kliniken bitten Patienten, sich von einem niedergelassenen Arzt unberechtigterweise eine Ein-/ oder Überweisungsschein ausstellen zu lassen. Patienten sollen zum Beispiel für ambulante Untersuchungen eine "Verordnung von Krankenhausbehandlung" vorlegen. Dies kann zu Unstimmigkeiten und Diskussionen führen, macht die KV Baden-Württemberg (KVBW) aufmerksam.

Zur Unterstützung in solchen Situationen stellt die KVBW einen Vordruck zur Verfügung, auf dem Ärzte mittels Ankreuzen angeben können, warum kein Formular ausgestellt werden kann. (ato)

Vordruck der KVBW für Praxen

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