OTC-Versandhandel

Apotheker darf auch über Amazon anbieten

Veröffentlicht:

MAGDEBURG. Ein Apotheker mit Versandhandelserlaubnis, der rezeptfreie, apothekenpflichtige Mittel über den Online-Marktplatz „Amazon“ anbietet, verstößt damit nicht gegen Wettbewerbsrecht. So hat jetzt das Landgericht Magdeburg entschieden (Az.: 36 O 48/18).

Ein Apotheker aus München hatte einen im Harz ansässigen Kollegen auf Unterlassung verklagt und sich dabei auf das Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen berufen (§ 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb).

„Wenn aber grundsätzlich ‚Internetapotheken‘ erlaubt sind, dann darf ein Apotheker auch als Vertriebsweg den über eine Handelsplattform – wie amazon.de – wählen“, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (cw)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Verordnung formal fehlerhaft

KBV kritisiert Regress-Urteil des Bundessozialgerichts

Bundessozialgericht

Rezeptunterschrift gestempelt: Internist drohen 1,24 Millionen Euro Regress

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps