OTC-Versandhandel
Apotheker darf auch über Amazon anbieten
MAGDEBURG. Ein Apotheker mit Versandhandelserlaubnis, der rezeptfreie, apothekenpflichtige Mittel über den Online-Marktplatz „Amazon“ anbietet, verstößt damit nicht gegen Wettbewerbsrecht. So hat jetzt das Landgericht Magdeburg entschieden (Az.: 36 O 48/18).
Ein Apotheker aus München hatte einen im Harz ansässigen Kollegen auf Unterlassung verklagt und sich dabei auf das Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen berufen (§ 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb).
„Wenn aber grundsätzlich ‚Internetapotheken‘ erlaubt sind, dann darf ein Apotheker auch als Vertriebsweg den über eine Handelsplattform – wie amazon.de – wählen“, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (cw)