OTC-Versandhandel

Apotheker darf auch über Amazon anbieten

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MAGDEBURG. Ein Apotheker mit Versandhandelserlaubnis, der rezeptfreie, apothekenpflichtige Mittel über den Online-Marktplatz „Amazon“ anbietet, verstößt damit nicht gegen Wettbewerbsrecht. So hat jetzt das Landgericht Magdeburg entschieden (Az.: 36 O 48/18).

Ein Apotheker aus München hatte einen im Harz ansässigen Kollegen auf Unterlassung verklagt und sich dabei auf das Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen berufen (§ 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb).

„Wenn aber grundsätzlich ‚Internetapotheken‘ erlaubt sind, dann darf ein Apotheker auch als Vertriebsweg den über eine Handelsplattform – wie amazon.de – wählen“, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (cw)

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