Krankenversicherung

PKV-Kooperation in den Leitplanken des Kartellrechts

Die Stabilisierung der Leistungsausgaben ist wesentlich für die Absicherung des PKV-Geschäftsmodells, glaubt Thomas Soltau, Geschäftsführer der spezialisierten Leistungsmanagementgesellschaft LM+.

Von Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Wo können noch ein paar Euro eingespart werden? Picture-FActory/stock.adobe.com

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Berlin. In der privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es bei Kooperationen noch viel Luft nach oben, glaubt Thomas Soltau, Geschäftsführer der spezialisierten Leistungsmanagementgesellschaft LM+. Das betrifft gerade den gemeinsamen Einkauf von Leistungen, sagte Soltau bei der Euroforum-Tagung „PKV aktuell und digital“ in Berlin. „Jedes PKV-Unternehmen ist für sich allein genommen nicht groß genug, um mit Ärzten, Krankenhäusern oder Hilfsmittelerbringern Verhandlungen zu führen.“

Als zentrales Ziel der Kooperationen sieht er die Abfederung von Kostensteigerungen. „Die Stabilisierung der Leistungsausgaben ist wesentlich für die Absicherung des PKV-Geschäftsmodells.“ Die gesetzliche Krankenversicherung sei hier schon viel weiter.

LM+ selbst entstammt der Einsicht der vier PKV-Anbieter Barmenia, Gothaer, Hallesche und Signal Iduna, dass sie gemeinsam mehr erreichen können – sowohl beim Einkauf als auch bei den Gesundheitsangeboten für die Versicherten. Die vier PKV-Unternehmen sind gleichberechtigte Gesellschafter von LM+. Im Mai 2016 hat das in Essen ansässige Unternehmen vom Kartellamt die Genehmigung zur Aufnahme des Geschäftsbetriebs erhalten.

Nachfragebündelung wirkt

Mit 1,3 Millionen Vollversicherten repräsentieren die vier Unternehmen rund 15 Prozent des PKV-Marktes. Selbst das sei nicht viel im Vergleich zu manchen gesetzlichen Krankenkassen, sagte Soltau. „Aber schon durch die Bündelung der Nachfrage können wir es schaffen, gezielte Vereinbarungen zu schließen.“ Mit dem Gesundheitsdienstleister CareLutions und der Plattform Meine Gesundheit gibt es – neben den Einrichtungen und Unternehmen des PKV-Verbands – zwar noch weitere Kooperation im PKV-Markt.

Zuallererst schützt die Kartellbehörde den Wettbewerb als Prozess.

Dr. Christoph Peter, Managing Partner und Leiter Kartellrecht bei der Rechtsanwaltsgesellschaft Schulte Riesenkampff

Aber Soltau sieht noch großen Spielraum. „Die Bereitschaft, bestimmte Dinge abzugeben, ist noch nicht so groß wie in anderen Bereichen.“ LM+ weitet den Tätigkeitsbereich nach und nach aus. Neben dem Versorgungsmanagement und dem gemeinsamen Einkauf von Versorgungsleistungen ist das Unternehmen auch im Bereich des Einkaufs von Technik sowie Administrationsleistungen aktiv. Zudem baut es gerade Bereiche wie die Pflegefallsachbearbeitung, das Wissensmanagement und Data Analytics auf.

Wichtig sei die Beachtung der Grenzen des Kartellrechts, betonte der Geschäftsführer. „Jeder Mitarbeiter bei LM+ wird kartellrechtlich geschult, er weiß, was er darf und was nicht.“ Bei Einkaufsverträgen nenne LM+ den Gesellschaftern den günstigsten und den teuersten angebotenen Preis, nicht aber den Namen der jeweiligen Unternehmen. LM+ erhält von den Versicherern nur anonymisierte Daten und sieht keine Endkundendaten. „Mit den anonymisierten Daten können wir Auswertungen durchführen“, sagte Soltau.

Dieses Vorgehen sei aus kartellrechtlicher Sicht unbedenklich, sagte Dr. Christoph Peter, Managing Partner und Leiter Kartellrecht bei der Rechtsanwaltsgesellschaft Schulte Riesenkampff. Der unabhängige Dienstleister könne Daten sammeln, aggregieren und auswerten und die Ergebnisse dann an die Unternehmen zurückspiegeln, ohne offenzulegen, wer welche Detaildaten geliefert hat. „Es dürfen keine Rückschlüsse auf Einzelunternehmen möglich sein“, betonte er.

Wettbewerbsvorteil Daten

Wer über Daten verfügt, kann einen echten Wettbewerbsvorteil haben. Deshalb schauen die Kartellbehörden bei diesem Thema genau hin, erläuterte Peter. Es sei vorstellbar, dass PKV-Anbieter bei neuen und teuren Behandlungsformen, die nur von den Privaten erstattet werden, eine gemeinsame Haltung abstimmen, etwa die maximalen Erstattungsgrenzen. „Dann wäre man im kartellrechtlich kritischen Bereich.“

Mit dem Hinweis, ein abgestimmtes Vorgehen nütze letztendlich den Versicherten, ließen sich die Kartellwächter nicht beruhigen. Zwar spiele das Verbraucherinteresse eine Rolle. „Aber zuallererst schützt die Kartellbehörde den Wettbewerb als Prozess“, erläuterte der Jurist. Das gelte auch für die Musterbedingungen der Versicherer, bei denen die Behörden inzwischen genauer hingucken.

Wichtig bei der Prüfung sei der von dem konzertierten Vorgehen von Unternehmen betroffene Markt. „Wenn die Krankenversicherer gemeinsam einkaufen, ist der Markt der Leistungserbringer betroffen“, sagte der Jurist. Bei der näheren Eingrenzung spielt dann die Frage eine Rolle, ob es nur um den PKV-Markt geht oder den deutlich größeren Krankenversicherungsmarkt insgesamt. Die Ermittlungen können sich auch gegen die Leistungsanbieter wenden. In den Niederlanden haben die Kartellbehörden ein Verfahren gegen Krankenhäuser eröffnet, berichtete Peter. „Sie haben sich zusammengetan, um bei den privaten Krankenversicherern bessere Konditionen auszuhandeln.“

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