124. Deutscher Ärztetag

Ärztetag: In der großen Linie zeigt die Ärzteschaft Einigkeit

Die Pandemie sowie die Zukunft der ambulanten und stationären Versorgung prägen den Leitbeschluss des 124. Deutschen Ärztetages. Das Verhältnis der Ärzte zu einer möglich andersfarbigen Koalition nach den Wahlen spielt dabei bereits eine Rolle – und zeigt unterschiedliche Strömungen in der Ärzteschaft auf.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Blick ins „Ärztetags-Studio“. Dr. Katrin Bräutigam, Ärztliche Geschäftsführerin der Bundesärztekammer, Bundesärztekammerpräsident Dr. Klaus Reinhardt und seine Stellvertreterin Dr. Ellen Lundershausen leiten die Sitzung am 4. Mai.

Blick ins „Ärztetags-Studio“. Dr. Katrin Bräutigam, Ärztliche Geschäftsführerin der Bundesärztekammer, Bundesärztekammerpräsident Dr. Klaus Reinhardt und seine Stellvertreterin Dr. Ellen Lundershausen leiten die Sitzung am 4. Mai.

© Screenshot Livestream DÄT 2021

Berlin. Der 124. Deutsche Ärztetag hat am Dienstag den Leitantrag des Vorstandes zu „Lehren aus der COVID-19-Pandemie“ mit großer Mehrheit angenommen. 201 Delegierte stimmten mit Ja, zehn mit nein, weitere zehn enthielten sich.

In einem Punkt war die Zustimmung nicht ganz so eindeutig. Mehr als ein Drittel der Delegierten hätte sich neutralere Formulierungen bei der Bewertung der Bürgerversicherung („Duales Krankenversicherungssystem fortentwickeln“) gewünscht.

Forderung nach verbalem Abrüsten

Das geht aus dem Ergebnis der Abstimmung zu einem Änderungsantrag hervor. Immerhin 76 Delegierte hatten sich dafür ausgesprochen, Teile des Leitantrages an dieser Stelle zu ersetzen. Dort heißt es: „Mit der Einführung der Bürgerversicherung drohen Rationierung, Wartezeiten und Begrenzungen des Leistungskataloges“. Die Preisgabe der bewährten Strukturen „löse keine Probleme, sondern schaffe neue“. Mit solchen Beiträgen laufe die Ärzteschaft Gefahr, bei einer neuen Koalitions- Konstellation nach der Bundestagswahl keine Ansprechpartner mehr in der Politik zu finden. Die Ärzteschaft müsse an dieser Stelle „verbal abrüsten“.

BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt ging unmittelbar nach der Abstimmung auf die Kritiker zu. Das Thema bedürfe möglicherweise einer Diskussion bei einer monothematisch darauf ausgerichteten Veranstaltung. „Ich wäre dazu bereit“, sagte Reinhardt.

Folgende Punkte behandelt der nun beschlossene Leitantrag:

Pakt für den ÖGD umsetzen: Der von Bund und Ländern beschlossene „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ müsse schnell umgesetzt werden. Insgesamt vier Milliarden Euro sollen dort hineinfließen, auch für bis zu 5000 Arztstellen. Die „müssten“ mit einer tariflich abgesicherten, arztspezifischen Vergütung ausgestattet werden. Die Strukturreform des ÖGD benötige zudem eine zentrale Stelle zur Koordination der Aktivitäten der einzelnen Gesundheitsämter. Die ärztliche Leitung der Gesundheitsämter müsse gewährleistet werden. Zudem solle der Öffentliche Gesundheitsdienst stärker in die Aus- und Weiterbildung der Ärzte einbezogen werden.

Stationäre Versorgung: Die Pandemie zeige, dass Personalressourcen und Reservekapazitäten in der Krankenhausplanung eine Rolle spielen und finanziert werden müssten. Eine moderne Planung müsse zudem kooperative Versorgungskonzepte, die Möglichkeiten der belegärztlichen Versorgung und Mitversorgereffekte berücksichtigen.

Dafür wiederum müsse die Krankenhausfinanzierung neu aufgestellt werden. Der Antrag fordert an dieser Stelle mehr Engagement der Länder in der Investitionsfinanzierung und eine „dauerhafte additive Kofinanzierung“ durch den Bund, der allerdings keine Planungshoheit bekommen solle. Gleichzeitig fordert der Ärztetag eine an Personalbedarf, Personalentwicklung, Flächendeckung und Vorhalteleistungen ausgerichtete Krankenhausbetriebsmittelfinanzierung. In diese Richtung solle das DRG-System unmittelbar nach den Wahlen reformiert werden. Ärztliche Verbände und Institutionen sollten daran beteiligt sein.

Schutzschirm institutionalisieren: Mehr als 90 Prozent der COVID-Patienten werden in den Praxen der niedergelassenen Ärzte versorgt, stellt der Leitantrag fest. Die leistungsstarken ambulanten Strukturen müssten gesichert werden. Deshalb solle der Schutzschirm als Instrument für den Bedarfsfall dauerhaft im SGB V verankert werden. Zudem benötigten die Vertragsärzte analog dem Krankenhauszukunftsgesetz finanzielle Ausgleichsmechanismen für die Digitalisierung der Praxen. Mit dem KHZG hat die Koalition den Krankenhäusern drei Milliarden Euro zum Ausbau der Digitalisierung spendiert. Der Ärztetag fordert zudem, die Leistungen der MfA in der Pandemie mit einem Bonus zu würdigen.

Nachwuchs sichern: Der Ärztetag fordert von den Bundesländern, ausreichend Studienplätze im Fach Humanmedizin zu schaffen und zu finanzieren. Jeder fünfte derzeit noch tätige Arzt werde bald aus dem Berufsleben ausscheiden. Die Abgänge seien bei zunehmender Teilzeitquote nicht mehr zu kompensieren. Für die Niederlassung bedürfe es stabiler Rahmenbedingungen, einschließlich nachhaltiger Finanzierung. In einem ersten Schritt solle die extrabudgetäre Vergütung ärztlicher Grundleistungen umgesetzt werden. Ziel sei die Abschaffung der Budgets bei festen und kostendeckenden Preisen für ärztliche Leistungen.

Interprofessionelle Kooperation: Der Ärztetag fordert Konzepte für einen interdisziplinären, multiprofessionellen und ganzheitlichen Behandlungs- und Betreuungsansatz. Die Kommunikation mit Patienten und Angehörigen anderer Berufsgruppen erfordere Zeit, was sich in den Vergütungssystemen widerspiegeln solle.

Menschen statt Margen: Der Ärztetag fordert von der Politik ein klares Bekenntnis gegen die zunehmende Kommerzialisierung des Gesundheitswesens. Krankenhäuser seien Einrichtungen der Daseinsvorsorge und keine Industriebetriebe. Das Gesundheitssystem dürfe nicht auf reine Kosteneffizienz ausgerichtet werden. Wenn Ärzte von Klinik- und Kostenträgern sowie auch zunehmend von „kapitalgetriebenen Fremdinvestoren“ im ambulanten Bereich angehalten würden, in rein betriebswirtschaftlichen Dimensionen zu denken, gerieten sie mit Blick auf die ärztliche Ethik in schwer lösbare Zielkonflikte, heißt es im Beschluss.

Digitalisierung vorantreiben: Die Pandemie solle genutzt werden, um die Digitalisierung des Gesundheitswesens voranzutreiben.

Sektorengrenzen schleifen: Eine Reform der Notfallversorgung biete eine große Chance als Blaupause und Wegbereiter für Gestaltung und Finanzierung einer engen sektorenübergreifenden Zusammenarbeit, betont der Ärztetag.

Pandemiemanagement verbessern: Der Ärztetag stellt fest, dass es im Verlauf der Pandemie nicht ausreichend gelungen sei, besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen vor Ansteckung zu schützen, insbesondere in Alten- und Pflegeheimen. Dazu bedürfe es geeigneter Konzepte. Der Ärztetag fordert zudem eine medizinisch-wissenschaftliche Evaluation aller Kollateraleffekte der Corona-Schutzmaßnahmen aus. Die Lockdown-Einschränkungen sollten hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Zugang zu ärztlicher Versorgung und psycho-sozialer Auswirkungen untersucht werden. Dazu fordert der Ärztetag, einen ständigen multiprofessionellen Pandemierat einzurichten.

Krisenreaktionsfähigkeit und Pandemiemanagement sollten „dringend optimiert“ werden, findet der Ärztetag. Dafür sollten feste Krisenstäbe der Bundesländer und der Landesärztekammern gebildet werden. Regelmäßige Übungen für alle Beteiligten, vor allem für die Krankenhäuser, sollten gesetzlich vorgeschrieben werden. Zudem sollten Vorräte an Arzneimitteln, Impfstoffen und Medizinprodukten angelegt werden. In Europa sollte ein vernetztes Meldenetz angelegt werden.

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