Selbstmord

Alle 40 Sekunden stirbt ein Mensch durch Suizid

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DRESDEN. Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation ( WHO ) sterben jährlich 800.000 Menschen durch Suizid - einer alle 40 Sekunden. Die Zahl der Versuche liegt 25 Mal höher. Nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention (DGS) nehmen sich bundesweit pro Jahr rund 10.000 Menschen das Leben, zu etwa 70 Prozent Männer.

 Somit sterben genauso viele Menschen auf diese Weise wie durch Verkehrsunfälle, Aids, Drogen und Gewalttaten zusammen. Depressionen oder andere psychische Erkrankungen sind laut der Stiftung Deutsche Depressionshilfe die Hauptursachen.

Der Anteil psychiatrischer Erkrankungen an Suiziden ist nach DGS-Angaben aber methodisch nur sehr schwierig zu erheben.Der DGS zufolge steigt die Suizidrate mit dem Lebensalter. Nur etwa 150 bis 250 Menschen pro Jahr, die sich das Leben nehmen, sind jünger als 18 Jahre.

Die Zahl der Suizidversuche in Deutschland wird auf mindestens 100.000 pro Jahr geschätzt, betroffen sind vor allem Jugendliche und junge Erwachsene.Nach einem Rückgang seit den 1980er Jahren steigen die Suizidraten der DGS zufolge seit 2007/2008 wieder an.

Zu den Risikogruppen zählen ältere Männer, Homosexuelle und junge Frauen mit Migrationshintergrund. Auch traumatische Ereignisse wie der Verlust wichtiger Bezugspersonen, schwere Erkrankungen und veränderte Lebensumstände wie Jobverlust können Suizidgedanken auslösen. (dpa)

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Kommentare
Thomas Georg Schätzler 07.09.201612:39 Uhr

"Suizid" ist "Selbsttötung", kein Selbst"mord"!

Die inflationäre Verwendung des Wortes "Mord", z. B. für tödlich verlaufende Verkehrsunfälle als "Mord im Straßenverkehr", "Mord an Tieren" für Fleischkonsum bzw. das Tragen von Lederschuhen, "Mordshunger" bei eingefleischten Vegetariern/Veganern, "Krötenmord" beim Überfahren von Kriechtieren usw. usf. macht nicht mal vor einer Meldung der Deutschen Presse Agentur (dpa) halt.

Zu wichtigen Mordmerkmalen gehören Heimtücke, niedrige Beweggründe und besondere Grausamkeit bzw. die Vertuschung einer anderen Straftat bei Tötungsdelikten gegenüber Dritten. Im juristischen Sinne gehören noch weitere Kriterien dazu, weshalb manche Schwurgerichtsentscheidungen für Öffentlichkeit, Medien und Meinungsmacher unverständlich milde erscheinen:

Mord (§ 211 StGB):
Objektiver Tatbestand des Totschlags (§ 212 StGB).
Mordmerkmale der 2. Gruppe: Heimtücke (BGH: zusätzlich feindliche Willensrichtung evtl. zusätzlich verwerflicher Vertrauensbruch); Grausamkeit; Gemeingefährliche Mittel.
Subjektiver Tatbestand. Vorsatz (Objektive Merkmale des § 212 und Mordmerkmale der 2. Gruppe. Mordmerkmale der 1. und 3. Gruppe sind
Mordlust; Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs; Habgier; Sonstige niedrige Beweggründe; Ermöglichungs- oder Verdeckungsabsicht; Rechtswidrigkeit; Schuld.

"Zu den Risikogruppen zählen" nicht nur "ältere Männer, Homosexuelle und junge Frauen mit Migrationshintergrund", wie die dpa behauptet: Die letztgenannten sind eher durch gegen sie gerichtete Tötungsdelikte gefährdet. Frauen in Lebenskrisen, Ärztinnen und Ärzte, insbesondere Neurologen und Psychiater, narzisstisch gestörte Menschen und Personen in existenziellen, wirtschaftlichen Nöten sind gefährdet, unabhängig von ihrer sexuellen, bio-psycho-sozialen Orientierung, sich selbst zu töten.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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