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DGN darf veröffentlichen

Anträge gegen Borreliose-Leitlinie abgelehnt

Die S3-Leitlinie Neuroborreliose darf nun doch in ihrer ursprünglichen Form veröffentlicht werden. Das Landgericht Berlin hat eine einstweilige Verfügung aufgehoben.

Veröffentlicht:

BERLIN. Mit der Entscheidung des Gerichts, die - wie jetzt bekannt wurde - vergangene Woche ergangen ist, kann die Leitlinie nun in Kraft treten.

Das Landgericht lehnte die Anträge der Deutschen Borreliose Gesellschaft (DBG) und der Patientenorganisation Borreliose und FSME Bund Deutschland ab, ihre Dissensberichte im Leitlinientext und nicht nur in dem ihrer Ansicht nach kaum gelesenen Leitlinienreport zu publizieren.

Erfreut von der Aufhebung der einstweiligen Verfügung zeigte sich die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN), die bei der Erarbeitung der Leitlinie federführende Fachgesellschaft war.

Borreliose-Bund und Borreliose-Gesellschaft hätten versucht, "nach wissenschaftlichen Kriterien nicht haltbare Ansichten" und "mitunter gefährliche Therapieformen per Jurisdiktion" durchzusetzen.

"Zum Glück ist das nicht gelungen", sagte Professor Sebastian Rauer, einer der beiden Koordinatoren der medizinischen Leitlinie, laut Mitteilung.

Die "speziellen Ansichten" von DBG und Borreliose-Bund über Diagnostik und Therapieformen von "vermeintlichen Neuroborreliosen" seien bekannt.

Um diese Auffassungen "wissenschaftlich abzugleichen", seien die beiden Organisationen gezielt in die Leitlinien-Entwicklung mit einbezogen worden, so Rauer, der der DBG und dem Borreliose-Bund in der Mitteilung mangelnde Diskurs- und Kompromissfähigkeit vorwarf.

Bei der späten Neuroborreliose und den "vermeintlich latenten Langzeitinfektionen" sei es nicht gelungen, inhaltliche Annäherungen zu erzielen. Als Beispiel führte Rauer den Lymphozyten-Transformationstest oder eine Langzeitbehandlung mit Antibiotika an, die beide nicht in die Leitlinie aufgenommen wurden.

Die DBG verteidigte am Dienstag noch einmal ihr Vorgehen vor Gericht. Wichtige Themen seien in der Leitlinie "nicht tiefgründig genug analysiert" worden.

Der Borreliose-Bund wollte noch keine Stellungnahme abgeben, da er noch keine Ausfertigung des Urteils besaß. (juk)

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Kommentare
Ursula Dahlem 22.03.201812:31 Uhr

Presserklärung des Aktionsbündnis OnLyme-Aktion.org

Das Aktionsbündnis, welches sich nicht am Klageweg beteiligte, hat zur umstrittenen Leitlinie Stellung genommen. In einer Presseerklärung wird unter anderem darauf verwiesen, dass wir die Öffnung zu erweiterten Therapieoptionen vermissen – mindestens 24 Prozent der Erkrankten leiden weiterhin unter persistierenden Symptomen.

An der neu veröffentlichten Leitlinie haben verschiedene Organisationen, darunter auch das Aktionsbündnis gegen zeckenübertragene Infektionen Deutschland e. V., OnLyme-Aktion.org, seit mehr als drei Jahren mitgearbeitet und an den Fachkonferenzen teilgenommen. Aufgrund der völlig unzureichenden Studienlage in Europa sieht OnLyme-Aktion.org das Mehrheitsvotum für die Verabschiedung dieser Leitlinie kritisch.
Komplette Pressemitteilung unter:
http://onlyme-aktion.org/wp-content/uploads/2018/03/Pressemeldung-Neuroborreliose-Leitlinie-bleibt-umstritten.pdf

In einer Dissenserklärung haben wir das gegenüber den Fachgesellschaften dargelegt. http://onlyme-aktion.org/neuroborreliose-neue-leitlinie-bleibt-umstritten-dissenserklaerung-von-onlyme-aktion-org/

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