Tag des alkoholgeschädigten Kindes

BZgA mahnt zu Abstinenz in der Schwangerschaft

Frauen sollten für die gesamte Dauer der Schwangerschaft vollständig auf Alkohol verzichten, erinnert das BZgA zum Tag des alkoholgeschädigten Kindes.

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KÖLN. Aus Anlass des Tags des alkoholgeschädigten Kindes am 9. September erinnert die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) daran, dass Alkoholkonsum in der Schwangerschaft zu schwerwiegenden Schädigungen des Kindes führen kann.

Nach aktuellen Schätzungen würden in Deutschland mehr als 10.000 Kinder pro Jahr mit Fetalen Alkoholspektrum-Störungen (FASD) geboren. Rund 3000 Kinder wiesen das Vollbild des Fetalen Alkoholsyndroms (FAS) auf. Die Betroffenen sind in der Regel ja ein Leben lang auf Hilfe angewiesen. Und selbst weniger ausgeprägte FASD führen zu vielfältigen körperlichen, kognitiven und sozialen Einschränkungen, die oft erst im Schulalter entdeckt und relevant werden. Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA, betont: „Frauen sollten für die gesamte Dauer der Schwangerschaft vollständig auf Alkohol verzichten. Das Zellgift Alkohol kann bereits in kleinen Mengen die wachsenden Organe und insbesondere das Nervensystem des Ungeborenen schädigen.“

Um Paare für die Risiken des Konsums von Alkohol in der Schwangerschaft zu sensibilisieren, bietet die BZgA Infomaterialien zur Entstehung und Vermeidung von FASD. Werdende Mütter, denen es schwerfällt, auf Alkohol zu verzichten, unterstützt das Internetportal IRIS anonym unter www.iris-plattform.de. (eb)

Bestellung der kostenfreien Materialien unter order@bzga.de oder im Netz: www.bzga.de/infomaterialien

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