Bei Impfungen gilt in Nordrhein feste Euro-Vergütung

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DÜSSELDORF (iss). In Nordrhein erhalten 2008 die impfberechtigten Ärzte für Impfungen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung kassenartenübergreifend eine einheitliche extrabudgetäre Vergütung in festen Euro-Beträgen. Die KV Nordrhein (KVNo) hat mit allen Krankenkassen Impfvereinbarungen abgeschlossen.

"Die einheitlichen Verträge erleichtern den Praxen die Abrechnung dieser wichtigen Präventionsleistungen", sagte der KVNo-Vorsitzende Dr. Leonhard Hansen.

Die Mediziner erhalten für eine Einfach-Impfung 7,00 Euro (Ausnahme: Influenza 5,80 Euro), für Zwei- und Dreifachimpfungen 8,25 Euro und für Vier- bis Sechsfachimpfungen 15,00 Euro. Für die erste und zweite HPV-Impfung gibt es 7,00 Euro, für die dritte 11,00 Euro. Für jede weitere Impfung beim selben Arztkontakt beträgt die Vergütung 4,02 Euro.

In Nordrhein haben nach Angaben der KVNo etwa 6000 Praxen eine Impfberechtigung, darunter sind fast die Hälfte Praxen von Allgemeinmedizinern und 1600 von Internisten.

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