Arbeitsmedizin

Bei hoher Strahlenbelastung Pflicht zur Krebsvorsorge?

Eine mögliche Pflichtvorsorge bei erhöhter UV-Exposition stand am Freitag auf der Agenda des Bundesrates. Am Ende konnten sich die Empfehlung nicht durchsetzen.

Veröffentlicht:
Patienten, die viel im Freien arbeiten, haben durch intensive UV-Belastung auch ein erhöhtes Hautkrebsrisiko. Die Vorsorgeuntersuchung ist daher bei ihnen besonders wichtig.

Patienten, die viel im Freien arbeiten, haben durch intensive UV-Belastung auch ein erhöhtes Hautkrebsrisiko. Die Vorsorgeuntersuchung ist daher bei ihnen besonders wichtig.

© 35007 / getty images / iStock

BERLIN. Der Bundesrat hatte am Freitag über eine Empfehlung beraten, wonach Arbeitgeber verpflichtet werden sollten, für Mitarbeiter mit höherer UV-Exposition künftig entsprechende Vorsorgeuntersuchungen obligatorisch zu veranlassen.

Diese Ergänzung sollte nach Empfehlung des federführenden Ausschusses für Arbeit, Integration und Sozialpolitik in die Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Versorgung (ArbMedVV) aufgenommen werden.

In der Bundesratssitzung fand die Empfehlung jedoch keine Mehrheit. Die Änderung der AbrMedVV wurde unverändert angenommen. Damit bleibt es bei einem arbeitsmedizinischen Vorsorgeangebot, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern machen sollen.

Konkret heißt es, dies solle für „Tätigkeiten im Freien mit besonders intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung von regelmäßig drei Stunden oder mehr je Tag“ gelten. Zudem seien Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, durch die „die Belastung durch natürliche UV-Strahlung möglichst gering gehalten wird.“

Ein Grund für die Empfehlung zu einer Vorsorgepflicht: Die seit 2015 zu den Berufskrankheiten zählenden Plattenepithelkarzinome stellten die zweithäufigste Berufskrankheit dar und verursachten entsprechend hohe Behandlungskosten.

Allerdings: Das Arztpersonal für entsprechende Untersuchungen ist ohnehin knapp. Laut ArbMedVV dürfen diese Vorsorgeuntersuchung nur Ärzte mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ durchführen und bescheinigen.

Laut Ärztestatistik der Bundesärztekammer waren 2018 in Deutschland 3519 Arbeitsmediziner berufstätig. Nur 30 Prozent waren jünger als 50 Jahre. 7450 berufstätige Ärzte hatten außerdem die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin. (dab)

Wir haben diesen Beitrag nach der Debatte aktualisiert am 28.6.2019 um 16 Uhr

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Krebstherapie

Wieso greifen Immun-Checkpoint-Inhibitoren Tumoren an?

Wichtig fürs Rezidivrisiko

ctDNA erkennt minimale Resterkrankung beim Melanom

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Leitartikel

Datenschutz ist zugleich auch Praxisschutz

Netzwerk-Metaanalyse von 139 Studien

Gonarthrose: Viele Optionen, doch nur wenige funktionieren

Chronisches Kreuzweh

Studie: Rauchen lässt den Rücken schmerzen

Lesetipps
Schwindel kann viele unterschiedliche Ursachen haben. Mit den richtigen Fragen kommt man aber zur richtigen Diagnose.

© Andrey Popov / stock.adobe.com

BAM-Kongress 2025

Schwindel in der Hausarztpraxis: Fünf Fragen zur Ursachenfindung

Prophylaktische Maßnahmen sind der beste Weg, um Infektionen bei Krebspatientinnen und -patienten zu verhindern. Während und nach ihrer Chemotherapie sind sie dafür besonders anfällig. (Symbolbild)

© RFBSIP / stock.adobe.com

Vorbeugen ist besser als heilen

Wie die Infektionsprophylaxe bei Krebspatienten gelingt

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung