Beträgt das Prostatavolumen 40 ml, ist es Zeit für eine Kombitherapie

HEIDELBERG (bd). Wann und wie sollen Patienten mit einer benignen Prostatahyperplasie (BPH) medikamentös behandelt werden? Antwort auf diese Fragen kann die Einteilung in verschiedene Risikogruppen für eine klinische Progression geben, die in der Praxis leicht möglich ist.

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Ein niedriges Risiko für eine Progression haben Patienten mit kleiner Prostata (unter 20 ml) und PSA-Werten unter 1,4 ng/ml. BPH-Patienten mit obstruktiven oder irritativen Miktionsbeschwerden und entsprechendem Leidensdruck können eine Monotherapie mit einem Alpha-1-Rezeptorenblocker erhalten.

Patienten mit einem Prostatavolumen von über 40 ml und PSA-Werten über 4 ng/ml zählen dagegen zur Hochrisikogruppe. Bei ihnen besteht die Gefahr für eine klinische Progression mit einem akuten Harnverhalt. Zudem ist bei diesen Männern die Gefahr hoch, daß eine Operation nötig wird, hat Dr. Richard Berges aus Köln berichtet.

"Diese Gruppe profitiert eindeutig von einer Kombinationstherapie mit einem 5-alpha-Reduktasehemmer und einem Alpha-1-Rezeptorenblocker", sagte der Urologe bei einem MSD-Symposium in Heidelberg.

Er verwies auf die Ergebnisse der MTOPS-Studie (Medical Therapy of Prostatic Symptoms). An der Studie nahmen 3000 Männer ab 50 Jahren teil. Zu einer klinischen Progression der BPH kam es nach 4,5 Jahren Therapie bei fünf Prozent der Patienten mit der Kombination von Finasterid (Proscar®) und Doxazosin, mit einer Monotherapie einer dieser Medikamente jeweils bei zehn Prozent und mit Placebo bei 17 Prozent.

Unklar ist, welche Therapie symptomatische Patienten mit einem Prostatavolumen zwischen 20 und 40 ml oder einem PSA-Wert zwischen 1,4 und 4 ng/ml erhalten sollen. Hier sei bislang nicht klar ersichtlich, welche Behandlung die Beste sei, sagte Berges: "Der eine Patient wird von einem 5-alpha-Reduktasehemmer profitieren, der andere von einem Alpha-1-Blocker." Strittig bleibt auch, ob Patienten mit hohem Progressionsrisiko ohne Symptome präventiv mit einem 5-alpha-Reduktasehemmer behandelt werden sollten. Ganz sicher sei dies nicht Teil der Leistung der GKV, so Berges.

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