Kommentar zur palliativen Sedierung

Der letzte Dienst

Von Dr. Elke Oberhofer Veröffentlicht:

Es gibt Situationen am Lebensende eines unheilbar Kranken, in denen herkömmliche palliative Maßnahmen nicht mehr greifen. Nicht beherrschbare Atemnot bei Lungenfibrose zum Beispiel oder unkontrollierbare Durchbruchschmerzen bei Krebs.

Letztere können so übermächtig werden, dass im Bewusstsein des Sterbenden kein Raum mehr bleibt für Dinge, die er noch sagen, denken, tun will.

In solchen Fällen ist es für den Arzt nicht nur moralisches Gebot zu helfen, es ist auch seine ärztliche Pflicht. Mit der palliativen Sedierung steht ein entsprechendes Instrument zur Verfügung. Dabei bekommt der Patient ein Benzodiazepin infundiert, mit dem Ziel, die Symptomlast zu reduzieren. Dieses Vorgehen als "Euthanasie" zu verteufeln, ist falsch. Die Intention ist, dem Patienten beizustehen, und nicht, dessen Leben zu beenden.

Es gibt Sterbeprozesse, die, so der Münchner Medizinrechtsexperte Wolfgang Putz, "sogar eine Palliation gebieten, die das Leben verkürzt oder verkürzen könnte".

Dass eine tiefe Sedierung, die das Bewusstsein des Patienten bis zum Tod ausschaltet, das Sterben beschleunigt, trifft einer aktuellen Studie zufolge wahrscheinlich nicht einmal zu. Aber auch das wäre kein Grund, die Maßnahme einem schwer Leidenden in seinen letzten Stunden vorzuenthalten.

Lesen Sie dazu auch: Palliative Sedierung: Kein Turbo für den Tod

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