Der schmale Grat zwischen Impffähigkeit und Wirtschaftlichkeit

Bei der Bevorratung mit Impfdosen für die anstehende Grippeimpfung müssen Kassenärzte vor allem den Bedarf richtig einschätzen, um Regressen vorzubeugen.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Impfvorrat: Lieber bunkern oder bei Bedarf bestellen?

Impfvorrat: Lieber bunkern oder bei Bedarf bestellen?

© Klaro

NEU-ISENBURG. Die saisonale Grippeschutzimpfung bedeutet für Hausarztpraxen per se ein willkommenes Zubrot, denn die Vergütung läuft extrabudgetär.

Da sich je nach KV immer wieder Änderungen der Vergütungsregeln ergeben, rät der Hausarzt und Abrechnungsexperte Dr. Dr. Peter Schlüter aus Hemsbach seinen Kollegen in den Praxen, sich bei der zuständigen KV nach den aktuell gültigen Abrechnungsmodalitäten zu erkundigen, um nicht versehentlich falsch abzurechnen. Konkret geht es um die Frage, welche Abrechnungsziffern bei welchen Patientengruppen anzuwenden sind.

Dabei ist die in vielen KVen verwendete Pseudoziffer 89111 in der Regel für die Standardimpfung für Patienten über 60 Jahre gedacht, die Ziffer 89112 tendenziell für Patienten mit sonstigen Indikationen, zum Beispiel chronisch Kranke, Mitarbeiter in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Arztpraxen oder für Kindergärtnerinnen und Menschen in Berufen mit hohem Publikumsverkehr, erläutert Schlüter.

Bei der Bestellung des Impfstoffes rät Schlüter Praxischefs, sich an den Absätzen des Vorjahres zu orientieren oder in kleinen Mengen zu ordern - dann allerdings mit der latenten Gefahr, im November eventuell keinen Impfstoff für die Praxis mehr bekommen zu können.

Mittels eines mehrtranchigen Ordermanagements können Vertragsärzte einer drohenden Regressgefahr vorbeugen - besonders in KVen wie die Bayerns. Letztere hat ihre niedergelassenen Vertragsärzte vor einer massenhaften Bevorratung mit anschließender Nicht-Verimpfung gewarnt. Konkret geht es um das Wirtschaftlichkeitsgebot.

Da die Impfstoffe als Sprechstundenbedarf bestellt würden, müssten die Kassen zahlen, so Schlüter. "Wenn drei oder vier Dosen weggeworfen werden müssen, ist das nicht schlimm", verdeutlicht Schlüter. "Aber: Werden von 500 bestellten Impfdosen 100 nicht verimpft, dann stellt sich schon die Frage der Wirtschaftlichkeit", schiebt er nach.

Schlüter empfiehlt, vor der Bestellung einen Preisvergleich zwischen Hersteller, Apotheke und Versandapotheke vorzunehmen. Wähle der Vertragsarzt den günstigsten Anbieter, so entlaste er auch die Kassen.

Tipps

Kühlschrankversicherung deckt Lagerschäden Praxisinhaber, die größere Mengen Impfstoff vorhalten, sollten auf einen adäquaten Versicherungsschutz achten. Schäden an Impfdosen oder Infusionen - etwa durch Stromausfall oder Hochwasser bedingt - sind nicht standardmäßig durch eine Praxisinhaltsversicherung gedeckt. Ärzte sollten prüfen, ob solche Fälle mitversichert sind und auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme für die eingelagerten Mittel achten, rät Zoltan Schiszer vom Finanzdienstleister MLP. "Ab einem Wert von circa 15.000 Euro empfehlen wir eine spezielle Kühlversicherung."

Impfnebenwirkungen sind meldepflichtig Gehen Impfreaktionen über das übliche Maß hinaus, sind sie meldepflichtig. Alle Meldungen werden beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI) gesammelt und - bereinigt um persönliche und vertrauliche Daten - in eine Datenbank eingestellt. Regelmäßig erfolgen Updates. In der Datenbank sind sämtliche beim PEI eingehenden Meldungen erfasst. Ob ein Zusammenhang mit der Impfung vermutet, wahrscheinlich oder gesichert ist, geht aus den Daten nicht hervor. Entsprechende Auswertung publiziert das PEI regelmäßig.

Einverständniserklärung für Recall zum Download Ein effizienter und effektiver Weg, Patienten regelmäßig auf das saisonale Angebot der Grippeschutzimpfung aufmerksam zu machen, ist das Pflegen einer Recall-Datenbank - am besten in der Praxis-EDV integriert. Wichtig ist dabei, das schriftlich hinterlegte Einverständnis der betreffenden Patienten in den Händen zu halten. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hält in ihrem Internetauftritt ein entsprechendes Formular für das Recall-Einverständnis der Patienten zum Download vor.

Für Patienten: Impfbroschüre ist ab Mitte September erhältlich

Es gibt viele Fragen zum Thema Impfen: Gegen welche Krankheiten sollte man sich schützen? Sind Impfungen sicher? Was sollte im Zusammenhang mit Impfungen beachtet werden?

Antworten auf die häufigsten Fragen von Patienten zum Thema Impfen gibt die Broschüre "Impfschutz für die ganze Familie - 20 Fragen, 20 Antworten", und zwar in knapper Form.

Die Broschüre im handlichen Format DIN A4 wurde von Springer Medizin und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) erstellt. Sie liegt am 13. September der Ärzte Zeitung bei, mit einem Bestellfax.

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 26.08.201114:30 Uhr

Na, Toll!

Nicht nur, dass der ÄZ-Autor unterstellt, "Grippeschutzimpfung bedeutet für Hausarztpraxen per se ein willkommenes Zubrot", obwohl er wissen müsste, dass für eine ordentlich erbrachte (Untersuchung, Beratung, Abwägung, Indikationsstellung u n d Durchführung) Impfleistung uns Vertragsärzten ein Honorarumsatz und kein "Zubrot" zustehen.

Nein, dass Bund und Länder sich völlig verpeilt 50 Millionen Schweinegrippe-Impfdosen haben aufschwatzen lassen, verführt durch panisches Pandemie-Geschwätz von WHO und Pharmaindustrie, und jetzt wiederum abgelaufene Impfchargen im Wert von 250 Millionen € vernichten müssen, ist der eigentliche Skandal.

Verständlich, dass Herr Kollege Schlüter schon voraus ahnend befürchtet, die kommende "Grippewelle" werde von Politik, Öffentlichkeit und KVen dazu genutzt, auf (Haus-)Vertragsärzten herumzuhacken. Wehe, wenn wir nicht mit prophetischer Exaktheit voraussagen können wie hoch der Grippe-Impfstoffbedarf sein wird! Am liebsten würde man uns jede einzelne überschüssige Impfdosis in Rechnung stellen.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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