HINTERGRUND

Die Lockerung des strikten Stammzell-Gesetzes könnte bald wieder im Bundestag zur Debatte stehen

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:

Fünf Jahre nach der Verabschiedung des Stammzellgesetzes flammt die Diskussion wieder auf, unter welchen Bedingungen in Deutschland mit humanen embryonalen Stammzellen geforscht werden darf.

In Deutschland war es seit jeher verboten, aus den bei einer künstlichen Befruchtung übrig gebliebenen Embryonen Stammzellen zu gewinnen. Forscher griffen daher auf aus dem Ausland importierte Stammzelllinien zurück. Diese Grauzone hat das Gesetz von April 2002 an endgültig verschlossen. Es enthält eine Stichtagsregelung, der zufolge - nach vorheriger Genehmigung - nur noch Stammzelllinien eingeführt werden dürfen, die vor dem 1. Januar 2002 erzeugt wurden. Ziel der Regelung ist es, eine gezielte Produktion embryonaler Stammzellen für den deutschen Markt zu vermeiden.

Voraussetzung für Forschung sind hochrangige Ziele

Dieser Import wurde an die Bedingung geknüpft, damit "hochrangige Ziele der Grundlagenforschung oder der Medizin" zu verfolgen. Außerdem darf es keine Forschungsalternativen geben, zum Beispiel an adulten Stammzellen. Über die Anträge entscheidet das Robert-Koch-Institut. Die ethische Vertretbarkeit eines Vorhabens prüft dabei eine unabhängige Ethik-Kommission. Abgelehnt hat diese Kommission bislang drei von 20 eingereichten Projekten.

Geforscht werden darf aber in deutschen Laboren nur an gegenwärtig noch 22, teilweise verunreinigten, Stammzelllinien. Dies behindert die Forschung nach Angaben der beteiligten Wissenschaftler in wachsendem Maße. Daher taucht das Gesetz in regelmäßigen Abständen zur Wiedervorlage auf.

Im Juli 2004 legte die damalige Bundesregierung einen ersten Stammzellbericht vor. Sein Ergebnis: Die vorhandenen Stammzellen aus den Jahren vor 2002 reichen aus. Stammzellforschung bewege sich noch auf dem Gebiet der Grundlagenforschung. Ein Hintertürchen ließ der Bericht offen: Es sei noch nicht abzusehen, inwiefern in der Medizin später auf humane embryonale Stammzellen verzichtet werden kann.

Kurz vor der Bundestagswahl 2005 meldete sich dann die FDP zu Wort: In ihrem Auftrag hatte der Hamburger Strafrechtler und Rechtsphilosoph Professor Reinhard Merkel einen Gesetzentwurf formuliert, der deutlich mehr Ausnahmetatbestände zulässt. Demnach sollen auch in Deutschland embryonale Stammzellen bis zum zehnten Tag nach der Befruchtung gewonnen und der Forschung zur weitgehend freien Verfügung gestellt werden dürfen.

Die Signale der großen Koalition zum Festhalten oder zur Änderung des Stammzellgesetzes sind bislang widersprüchlich. So gehört etwa auch die Stammzellforschung zu den 17 Sparten der Hightech-Initiative von Forschungsministerin Annette Schavan.

Doch eine Änderung des Stammzellgesetzes ist noch nicht in Sicht. Voraussichtlich am 9. Mai wollen sich Parlamentarier des Bundestags-Forschungsausschusses in einer Anhörung über die Pro- und Contra-Argumente einer Lockerung des Gesetzes informieren. Für die Union sagte vergangenen Donnerstag der Abgeordnete Eberhard Gienger in einer - zu Protokoll gegebenen - Rede im Bundestag, eine Wertorientierung beinhalte auch, "dass wir uns in der Stammzellforschung Wege offenhalten müssen": "Ein kategorisches Nein ist keine ethische Haltung. Ob unser Stammzellgesetz weiterentwickelt werden muss, gilt es vorurteilsfrei zu prüfen."

In Gang gebracht hat die Debatte die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die im Oktober 2006 die Aufhebung des Stichtags verlangt hatte. Ausdrücklich Unterstützung findet sie dafür bei der FDP. Deren forschungspolitische Sprecherin Ulrike Flach sagte, die FDP werbe dafür, "den Forschern in Deutschland die Möglichkeiten zu geben, die Wissenschaftler in Ländern mit uns verwandten ethischen Normen und Standards haben: etwa in Großbritannien, Belgien, Skandinavien."

Was geschieht im Falle eines Forschungsdurchbruchs?

Die SPD-Fraktion lehnt dies - anders als die Grünen - nicht grundsätzlich ab, hält den Vorschlag aber für beratungsbedürftig. Zudem sei es, so Rene Röspel, "ein Gebot der Ethik, bei den betroffenen kranken Menschen nicht durch falsche Heilsversprechen Hoffnungen zu wecken, die nicht erfüllbar sind". Was aber bei einem Forschungsdurchbruch geschehen könnte, machte die ehemalige Vorsitzende der Ethik-Kommission Margot von Rennesse (SPD) bei einer Anhörung der Grünen deutlich: "Wenn wir therapeutische Optionen haben, können wir denjenigen, die wegen des geltenden Gesetzes auf die Therapie verzichten müssten, diese nicht verweigern", sagte sie.



DFG will eine Öffnung des Gesetzes

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft fordert, die Stichtagsregelung aufzuheben und der Forschung im Ausland hergestellte humane embryonale Stammzelllinien zugänglich zu machen. Für die Diskussion von Bedeutung ist, dass die DFG die Einfuhr von Zelllinien auch für diagnostische, präventive und therapeutische Zwecke - und nicht nur für die Grundlagenforschung - erlaubt sehen will. Im Augenblick gibt es in Deutschland noch 22 embryonale Stammzelllinien. Sie sind alle vor dem Stichtag am 1. Januar 2002 aus bei der künstlichen Befruchtung "überzähligen" Embryonen entstanden. Diese Linien seien inzwischen verunreinigt und überaltert. Die DFG fordert daher, auch nach dem Stichtag entstandene Zelllinien einführen zu dürfen. Die restriktive Gesetzeslage schneide Deutschland vom weltweiten Erkenntnisfortschritt in der Grundlagenforschung mit embryonalen Stammzellen ab.



Industrie warnt vor Heilserwartungen

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie warnt vor übertriebenen Hoffnungen. "Aus der Sicht der Pharmaindustrie ist die Verarbeitung embryonaler Stammzellen heute nicht relevant", sagte der BPI-Vorsitzende Bernd Wegener vergangene Woche in Berlin. Voraussetzung für die Forschung seien konkrete Heilungsziele- und -chancen. Die zeichneten sich aber nicht ab.

Die pharmazeutische Industrie setze nicht nur in Deutschland vor allem auf die Potenziale der adulten Stammzellen. Die lassen sich unter anderem aus Nabelschnurblut gewinnen. Bis aber Arzneimittel zur Behandlung von Patienten mit Volkskrankheiten auf der Basis adulter Stammzellen auf den Markt kommen könnten, vergingen mindestens noch neun bis zwölf Jahre, sagte Wegener.

Allerdings plädiert der BPI-Vorsitzende dafür, die Verschiebung des Stichtages im Stammzellgesetz in Erwägung zu ziehen.

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