"Eine Untersuchungspflicht hilft nicht gegen Kindesmisshandlung"

BERLIN (HL). Die Bundesregierung lehnt weiterhin Forderungen des Bundesrates ab, Eltern gesetzlich zu verpflichten, dass ihre Kinder an Früherkennungsuntersuchungen teilnehmen. Eine solche Pflicht sei unverhältnismäßig und auch nicht wirksam.

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Hintergrund der Debatte ist die schwere Vernachlässigung von Kindern, teilweise mit Todesfolge. Bundesrat und Bundesregierung seien sich einig, dass gefährdete Kinder und ihre Eltern möglichst frühzeitig identifiziert werden müssen. Dann könnten die Kinder- und Jugendhilfe und der öffentliche Gesundheitsdienst einschreiten.

Bei der Bekämpfung von Kindesvernachlässigung und -misshandlung hält die Bundesregierung in erster Linie primär- und sekundärpräventive Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe und des öffentlichen Gesundheitsdienstes durch aufsuchende Hilfen und gezielte Förderung von Risikofamilien für notwendig.

Heftige Vorwürfe macht die Bundesregierung den zuständigen kommunalen Behörden: Denn die meisten Kinder, die in den letzten Monaten "auf tragische Weise schlimmsten Formen der Kindesvernachlässigung und -misshandlung ausgesetzt wurden", seien diesen Behörden "seit längerem bekannt" gewesen.

Nun Früherkennungsuntersuchungen verpflichtend zu machen, sei weder verhältnismäßig noch effektiv. Denn von ihrer Zweckbestimmung her würden die auf Krankheitsvorsorge gerichteten Früherkennungsuntersuchungen damit zu einem öffentlichen Fürsorgeinstrument umdefiniert. Tatsächlich sei aber die Erkenntnis einer sozialen Gefahr lediglich das Nebenergebnis einer ärztlichen Untersuchung.

Die Untersuchungspflicht wäre für jene 95 Prozent der Eltern, die die Untersuchung freiwillig wahrnehmen, unnötig, also unverhältnismäßig. Eltern, die ihre Fürsorgepflicht verletzten, würden sich, so die Bundesregierung - ob mit oder ohne Untersuchungspflicht - einer ärztlichen Untersuchung entziehen. Uneffektiv sei eine Untersuchungspflicht auch, wie sich aus einer aktuellen Stellungnahme des Deutschen Netzwerks für Evidenzbasierte Medizin ergebe.

Danach belegten internationale Studien, dass aufsuchende Fürsorge in Risikofamilien die Zahl der Misshandlungen und Vernachlässigungen senken könne. Für Pflichtuntersuchungen seien solche Effekte jedoch nicht nachgewiesen.

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