Fruchtgummis

Giftnotruf: Nahrungsergänzungsmittel mit Süßigkeiten verwechselt

Der Markt für Nahrungsergänzungsmittel ist groß. Gefährlich kann es werden, wenn Kinder versehentlich Fruchtgummis naschen, die andere Wirkstoffe als Vitamine und Mineralstoffe enthalten.

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Was verschwindet da gerade im Mund? Auch manche Nahrungsergänzungsmittel können zum Naschen verführen.

Was verschwindet da gerade im Mund? Auch manche Nahrungsergänzungsmittel können zum Naschen verführen.

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Erfurt. Das Giftinformationszentrum in Erfurt mahnt zur Vorsicht bei Nahrungsergänzungsmitteln in Form von Fruchtgummis. Es bestehe die Gefahr, dass Kinder die Gummibärchen für normale Süßigkeiten halten und diese dann in größeren Mengen naschen, sagte die Leiterin des Giftinformationszentrums in Erfurt, Dagmar Prasa, der Deutschen Presse-Agentur.

Derartige Präparate sollten daher stets außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahrt werden. Eine einmalige Überdosierung dieser Multivitaminpräparate stelle noch kein großes Problem dar. „Gefährlich wird es, wenn das tagtäglich passiert.“

„Berauschende“ Bärchen

Im Handel und im Internet werden zahlreiche Nahrungsergänzungsmittel als Multivitaminpräparate speziell für Kinder etwa in Form von Gummibärchen verkauft. Es gibt allerdings auch Fruchtgummis, die für Erwachsene mit Wirkstoffen wie dem schlaffördernden Melatonin oder gar psychoaktiven Substanzen wie Hexahydrocannabinol (HHC) angeboten werden. Das ist ein halbsynthetisches Derivat, das aus dem Hauptwirkstoff von Cannabis gewonnen wird.

Der Giftnotruf verzeichnete in diesem Jahr zehn Beratungsfälle, in denen Kinder übermäßig Nahrungsergänzungsmittel genascht haben – darunter erstmals auch Anfragen wegen des Verzehrs von Fruchtgummis mit HHC und Melatonin. In den Jahren zuvor gab es laut Prasa lediglich ein bis zwei Beratungsfälle zu Nahrungsergänzungsmitteln, die von Kindern mit Süßigkeiten verwechselt wurden.

HHC wird laut dem Bundesinstitut für Risikobewertung als „legaler Ersatz“ für Cannabis angeboten, denn es unterliegt derzeit nicht dem deutschen Betäubungsmittelgesetz. Die wissenschaftliche Datenlage zu HHC sei bislang noch unzureichend. Die gesundheitlichen Auswirkungen bei einer zu großen Aufnahmemenge – auch versehentlich durch Kinder – ließen sich bislang nicht sicher beurteilen, hieß es. Das Auftreten schwerwiegender Vergiftungen aufgrund der Verwechslungsgefahr mit Lebensmitteln müsse aber in Betracht gezogen werden, so das Bundesinstitut für Risikobewertung. (dpa)

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