STIKO-Beschlussempfehlung

Gleichzeitige Influenza- und Corona-Impfung in Sicht

Veröffentlicht:
Arzt zieht eine Impfung gegen COVID-19 auf. Die STIKO hat eine Beschlussempfehlung ins Stellungnahmeverfahren gegeben, dass der ersten Impfung im selben Termin auch noch eine Influenza-Impfung folgen dürfte.

Arzt zieht eine Impfung gegen COVID-19 auf. Die STIKO hat eine Beschlussempfehlung ins Stellungnahmeverfahren gegeben, dass der ersten Impfung im selben Termin auch noch eine Influenza-Impfung folgen dürfte.

© dpa

Berlin. Eine entscheidende Erleichterung für impfende Ärzte wird voraussichtlich schon bald wirksam: die gleichzeitige Impfung gegen COVID-19 und Influenza. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat am Freitagabend gemeldet, dass sich die Ständige Impfkommission (STIKO) für ein solches Vorgehen ausgesprochen und einen entsprechenden Entwurf zur Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung in das Stellungnahmeverfahren gegeben habe. Außerdem, so die KBV weiter, empfehle sie Personen mit Immundefizienz jetzt auch eine Auffrischimpfung. Genannt werden unter anderem Krebspatienten unter aktiver Chemotherapie oder Patienten mit einer chronischen Niereninsuffizienz.

Auf der Website der STIKO beim RKI sind zu dieser Entwicklung noch keine Informationen hinterlegt. Zuletzt hatte die STIKO die COVID-19-Impfempfehlung dahingehend ergänzt, dass Schwangere ab dem zweiten Trimenon und stillende Mütter gegen COVID-19 geimpft werden sollten.

In ihrem Empfehlungsentwurf, so die KBV weiter, beziehe sich die STIKO auf alle Totimpfstoffe, die künftig simultan mit einer COVID-19-Impfung verabreicht werden können. „Unter der Voraussetzung, dass eine Indikation zur Impfung sowohl gegen Influenza als auch gegen COVID-19 bestehe, ist die gleichzeitige Verabreichung der beiden Impfstoffe möglich“, zitiert die KBV aus dem ihr offenbar vorliegenden Entwurf der STIKO. Die Injektion solle in der Regel an unterschiedlichen Gliedmaßen erfolgen. Bisher lautete die Empfehlung der Impfkommission, dass zu anderen Impfstoffen ein Mindestabstand von 14 Tagen eingehalten werden sollte.

Große Erleichterung für impfende Praxen

Für impfende Praxen dürfte die Empfehlung, wenn sie endgültig beschlossen wird, eine große Erleichterung bringen, da sie vor allem bei dann bald anstehenden Auffrischimpfungen Patienten an einem Termin gegen Influenza und gegen COVID-19 geimpft werden können.

Bei einer gleichzeitigen Anwendung könnten Impfreaktionen häufiger als bei der getrennten Gabe auftreten, zitiert die KBV weiter aus der Beschlussempfehlung. Erfahrungen mit anderen Impfstoffen zeigten jedoch, dass die Immunantwort und das Nebenwirkungsprofil nach gleichzeitiger Verabreichung verschiedener Impfstoffe im Allgemeinen dem bei jeweils alleiniger Anwendung entsprächen.

„Dies entzerrt die Impfterminvergabe in den Praxen für die Patientinnen und Patienten, die gegen Influenza und gegen COVID-19 geimpft werden sollen“, wird der stellvertretene Vorstandsvorsitzende, Dr. Stephan Hofmeister in der Mitteilung zitiert. Diese Patientinnen und Patienten müssten so nicht ein zweites Mal einbestellt werden. (ger)

Mehr zum Thema

STIKO-Empfehlungen

Handlungsbedarf bei Grippeschutz für Chroniker

Anzeige | Viatris-Gruppe Deutschland

Kommende Grippe-Saison

Experten fordern Grippeimpfung in die Breite

Anzeige | Viatris-Gruppe Deutschland
Das könnte Sie auch interessieren
Impfstoffe und Impfungen in der Praxis – Jetzt reinhören!

© DG FotoStock / shutterstock

Neue Podcast-Folgen

Impfstoffe und Impfungen in der Praxis – Jetzt reinhören!

Anzeige | Viatris-Gruppe Deutschland
Herz mit aufgemalter Spritze neben Arm

© Ratana21 / shutterstock

Studie im Fokus

Herz-Kreislauf-Erkrankungen: Prävention durch Influenzaimpfung?

Anzeige | Viatris-Gruppe Deutschland
Junge Frau spricht mit einer Freundin im Bus

© skynesher | E+ | Geytty Images

Update

Impflücken bei Chronikern

Chronisch krank? Grippeimpfung kann Leben retten

Anzeige | Viatris-Gruppe Deutschland
Pneumokokken-Kinderimpfquote steigern!

© William - stock.adobe.com

Anstieg angehen:

Pneumokokken-Kinderimpfquote steigern!

Anzeige | MSD Sharp & Dohme GmbH
Familie_Strandperle_19966847.jpg; 19966847, Familie; MKC; Lizenzfrei; Strandperle; Bildnummer 19966847; Rechnungsnummer R6745624033; Lizenznehmer: MSD Sharp & Dohme GmbH, München

© Shutterstock / MKC

Impfungen

Impfstoffe – Krankheiten vorbeugen, bevor sie entstehen

Anzeige | MSD Sharp & Dohme GmbH
HPV-Impfung für Erwachsene

© syedfahadghazanfar / shutterstock

Eine Rechnung, die aufgeht!

HPV-Impfung für Erwachsene

Anzeige | MSD Sharp & Dohme GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Manchmal kommt Künstliche Intelligenz ziemlich abstrakt daher. Doch es gibt zunehmend auch konkrete Anwendungen, sogar für Arztpraxen.

© 3dkombinat - stock.adobe.com

Praxisorganisation

Mit KI zu mehr Entlastung fürs Praxisteam

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Verordnung formal fehlerhaft

KBV kritisiert Regress-Urteil des Bundessozialgerichts

Lesetipps
Rezeptunterschrift? Immer eigenhändig. Immer!

© detailblick-foto / stock.adobe.com

Bundessozialgericht

Rezeptunterschrift gestempelt: Internist drohen 1,24 Millionen Euro Regress

Ein Hausarzt lädt in seiner Praxis Dokumente in eine elektronische Patientenakte

© Daniel Karmann/dpa

Stichtage rücken näher

Warum es sich für Praxen lohnt, vor dem 1. Oktober in die ePA einzusteigen