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STIKO-Beschlussempfehlung

Gleichzeitige Influenza- und Corona-Impfung in Sicht

Veröffentlicht:
Arzt zieht eine Impfung gegen COVID-19 auf. Die STIKO hat eine Beschlussempfehlung ins Stellungnahmeverfahren gegeben, dass der ersten Impfung im selben Termin auch noch eine Influenza-Impfung folgen dürfte.

Arzt zieht eine Impfung gegen COVID-19 auf. Die STIKO hat eine Beschlussempfehlung ins Stellungnahmeverfahren gegeben, dass der ersten Impfung im selben Termin auch noch eine Influenza-Impfung folgen dürfte.

© dpa

Berlin. Eine entscheidende Erleichterung für impfende Ärzte wird voraussichtlich schon bald wirksam: die gleichzeitige Impfung gegen COVID-19 und Influenza. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat am Freitagabend gemeldet, dass sich die Ständige Impfkommission (STIKO) für ein solches Vorgehen ausgesprochen und einen entsprechenden Entwurf zur Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung in das Stellungnahmeverfahren gegeben habe. Außerdem, so die KBV weiter, empfehle sie Personen mit Immundefizienz jetzt auch eine Auffrischimpfung. Genannt werden unter anderem Krebspatienten unter aktiver Chemotherapie oder Patienten mit einer chronischen Niereninsuffizienz.

Auf der Website der STIKO beim RKI sind zu dieser Entwicklung noch keine Informationen hinterlegt. Zuletzt hatte die STIKO die COVID-19-Impfempfehlung dahingehend ergänzt, dass Schwangere ab dem zweiten Trimenon und stillende Mütter gegen COVID-19 geimpft werden sollten.

In ihrem Empfehlungsentwurf, so die KBV weiter, beziehe sich die STIKO auf alle Totimpfstoffe, die künftig simultan mit einer COVID-19-Impfung verabreicht werden können. „Unter der Voraussetzung, dass eine Indikation zur Impfung sowohl gegen Influenza als auch gegen COVID-19 bestehe, ist die gleichzeitige Verabreichung der beiden Impfstoffe möglich“, zitiert die KBV aus dem ihr offenbar vorliegenden Entwurf der STIKO. Die Injektion solle in der Regel an unterschiedlichen Gliedmaßen erfolgen. Bisher lautete die Empfehlung der Impfkommission, dass zu anderen Impfstoffen ein Mindestabstand von 14 Tagen eingehalten werden sollte.

Große Erleichterung für impfende Praxen

Für impfende Praxen dürfte die Empfehlung, wenn sie endgültig beschlossen wird, eine große Erleichterung bringen, da sie vor allem bei dann bald anstehenden Auffrischimpfungen Patienten an einem Termin gegen Influenza und gegen COVID-19 geimpft werden können.

Bei einer gleichzeitigen Anwendung könnten Impfreaktionen häufiger als bei der getrennten Gabe auftreten, zitiert die KBV weiter aus der Beschlussempfehlung. Erfahrungen mit anderen Impfstoffen zeigten jedoch, dass die Immunantwort und das Nebenwirkungsprofil nach gleichzeitiger Verabreichung verschiedener Impfstoffe im Allgemeinen dem bei jeweils alleiniger Anwendung entsprächen.

„Dies entzerrt die Impfterminvergabe in den Praxen für die Patientinnen und Patienten, die gegen Influenza und gegen COVID-19 geimpft werden sollen“, wird der stellvertretene Vorstandsvorsitzende, Dr. Stephan Hofmeister in der Mitteilung zitiert. Diese Patientinnen und Patienten müssten so nicht ein zweites Mal einbestellt werden. (ger)

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