Herzkrank ans Steuer - wann ist das unbedenklich?

Veröffentlicht:
Patienten machen sich im Schadensfall strafbar, wenn sie fahren, obwohl eine Fahruntauglichkeit ärztlich attestiert wurde.

Patienten machen sich im Schadensfall strafbar, wenn sie fahren, obwohl eine Fahruntauglichkeit ärztlich attestiert wurde.

© Stephan Thomaier

FRANKFURT AM MAIN (eb). Wann dürfen herzkranke Patienten Auto fahren, wann sind sie fahruntüchtig?

Zur Beurteilung der Fahreignung von Patienten mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen gibt es ein neues Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e. V. (DGK), das die Deutsche Herzstiftung e. V. Ärzten empfiehlt (Der Kardiologe 2010; 4: 441).

Das Positionspapier stützt sich auf den aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand. Dabei geht die DGK bei ihren Beurteilungskriterien über die gesetzlichen Vorgaben in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV, 2009) und der Begutachtungsleitlinie zur Kraftfahreignung des gemeinsamen Beirates für Verkehrsmedizin (1999) hinaus.

So gehe die FeV nur auf wenige Herz-Kreislauf-Erkrankungen ein, die mit Fahruntauglichkeit einhergehen können. Zudem entspreche die Begutachtungsleitlinie nicht mehr dem aktuellen Stand des medizinischen Wissens.

Mit dem Positionspapier will die DGK Ärzten, Patienten und Gutachtern eine bessere Beurteilungsgrundlage geben, indem sie die Dauer einer Fahruntüchtigkeit genauer begründet.

Das Positionspapier ist eine wichtige Entscheidungsgrundlage für Ärzte, die Patienten mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen auf eine fehlende Fahreignung hinweisen und dies auch dokumentieren müssen.

Umgekehrt machen sich Patienten im Schadensfall strafbar, wenn sie fahren, obwohl eine Fahruntauglichkeit ärztlich attestiert wurde.

Wichtig für Ärzte: Es kann in einem Rechtsstreit zum Konflikt zwischen ihren Empfehlungen auf Grundlage des DGK-Positionspapiers und den Empfehlungen der Begutachtungsleitlinie der Verkehrsbehörden kommen, der dann nur vom Gericht geklärt werden kann, heißt es in einer Mitteilung der Herzstiftung.

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Keine Hürden mehr: Websites sollen künftig so problemlos wie möglich zu erfassen und zu bedienen sein.

© VZ_Art / Stock.adobe.com

Neues Teilhabegesetz geht an den Start

So wird Ihre Praxis-Homepage barrierefrei

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung