Kabinett beschließt Kinderschutzgesetz

BERLIN (bee). Nach jahrelanger Diskussion hat das Kabinett ein neues Kinderschutzgesetz beschlossen. Der Entwurf sieht für Ärzte und Psychologen keine Informationspflicht vor.

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Ärzte können aber bei Verdacht auf körperliche und sexuelle Misshandlungen das Jugendamt informieren. Die Regierung hofft, so die Vertrauensbeziehung zwischen Arzt und Patient schützen zu können.

Familienministerin Kristina Schröder (CDU) will auch Familienhebammen in sogenannten Problemfamilien einsetzen Ein Kinderschutzgesetz wurde in der vergangenen Legislaturperiode vom Ministerium zurückgezogen.

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