Kabinett beschließt Kinderschutzgesetz

BERLIN (bee). Nach jahrelanger Diskussion hat das Kabinett ein neues Kinderschutzgesetz beschlossen. Der Entwurf sieht für Ärzte und Psychologen keine Informationspflicht vor.

Veröffentlicht:

Ärzte können aber bei Verdacht auf körperliche und sexuelle Misshandlungen das Jugendamt informieren. Die Regierung hofft, so die Vertrauensbeziehung zwischen Arzt und Patient schützen zu können.

Familienministerin Kristina Schröder (CDU) will auch Familienhebammen in sogenannten Problemfamilien einsetzen Ein Kinderschutzgesetz wurde in der vergangenen Legislaturperiode vom Ministerium zurückgezogen.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Beratung in der Arztpraxis

Sicher mit Kindern verreisen: So geht‘s

Sie fragen – Experten antworten

Mutter mit MS: Kind gegen MMR impfen?

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Rückgang der generalisierten tonisch-klonischen Anfälle unter Cannabidiol + Clobazam

© Springer Medizin Verlag , modifiziert nach [1]

Real-World-Daten aus Deutschland zum Lennox-Gastaut- und Dravet-Syndrom

Cannabidiol in der klinischen Praxis: vergleichbare Wirksamkeit bei Kindern und Erwachsenen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Jazz Pharmaceuticals Germany GmbH, München

Chronisch kranke Kinder

Mangelernährung frühzeitig erkennen und konsequent angehen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Danone Deutschland GmbH, Frankfurt/Main
Rett-Syndrom: früh diagnostizieren, Betroffene bestmöglich fördern und Familien entlasten

© Olia / Generated with AI / stock.adobe.com

Neurologische Entwicklungsstörung

Rett-Syndrom: früh diagnostizieren, Betroffene bestmöglich fördern und Familien entlasten

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Acadia Pharmaceuticals (Germany) GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Off-Label-Use möglich

Long-COVID-Therapie: So schätzt Hausarzt Maibaum den G-BA-Beschluss ein

Lesetipps
Ei Spiegelei in einer Pfanne

© Kevsan / stock.adobe.com

Gastbeitrag

Sind Eier wirklich so gefährlich für Herz und Gefäße?