Aus "soll" wird "kann"

Leitlinie zu Nierenkrebs wird angepasst

Entwicklungen in der Immuntherapie haben Änderungen der Leitlinie zum Nierenzellkarzinom erforderlich gemacht.

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LEIPZIG. Im Sommer 2016 wurde ein Update der Leitlinie zum Nierenzellkarzinom vorgenommen, wie Professor Viktor Grünwald von der Medizinischen Hochschule Hannover bei der DGHO-Jahrestagung berichtete. Grünwald war an der Entwicklung der Leitlinie als DGHO-Vertreter beteiligt.

Zu den Änderungen gehöre, dass mit Cabozantinib, Nivolumab und Lenvatinib neue "Spieler" für die Zweitlinientherapie in die Empfehlungen aufgenommen worden seien, so der Onkologe. "Wir haben damit auch die bestehenden Therapeutika Axitinib und Everolimus in der Empfehlungsstärke herabgestuft".

Der Grund seien fehlende Überlebensdaten, die aber für andere Medikamente vorhanden seien. In der Update-Version der Leitlinie heißt es nun: "Nach Versagen von mindestens einem VEGF-Inhibitor kann Everolimus eingesetzt werden", und "In der Zweitlinientherapie nach Sunitinib oder Zytokinen kann Axitinib verwendet werden". In der ursprünglichen Version hieß es anstelle von "kann" "soll".

Die Fortschritte bei der Entwicklung immunonkologischer Präparate haben dazu geführt, dass auch die Leitlinie entsprechend angepasst wurde.

Grünwald: "Ich denke, die Nachbeobachtung unter einer Immuntherapie ist ein wichtiger Teil, den man nicht vergessen darf."

In der Update-Version heißt es dazu: "Patienten, die eine Therapie mit Nivolumab erhalten, sollen engmaschig und bis zu zwölf Monate nach Therapieende auf immunvermittelte Nebenwirkungen kontrolliert werden. Treten Immuntherapie-assoziierte Nebenwirkungen auf, sollen diese umgehend therapiert werden." (ple)

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