Machen Mischwesen eine Änderung des Embryonenschutzgesetzes erforderlich?

Seit vielen Jahren bereits experimentieren Forscher mit dem Vermischen von tierischen und menschlichen Genen, aber auch von Zellen und Geweben. Gibt es ethische Bedenken? Der Nationale Ethikrat erarbeitet derzeit eine Stellungnahme zu Mensch-Tier-Mischwesen.

Philipp Grätzel von GrätzVon Philipp Grätzel von Grätz Veröffentlicht:

Mischwesen aus Mensch und Tier gibt es seit der Antike. Und schon damals waren sie ethisch problematisch: Zentauren zum Beispiel, oben Mensch, unten Pferd, sollen entstanden sein, als sich der griechische König Ixion betrunken mit einer Wolke vergnügte, die - wie üblich auf Anregung von Göttervater Zeus - die Gestalt von dessen Gattin Hera hatte.

Mischwesen wie der Zentaurus Nessos beflügeln heute wieder die Phantasie. © photos.com

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Verglichen mit diesen Abgründen sind moderne Diskussionen um Mensch-Tier-Mischwesen geradezu technokratisch: Was für einen ethischen Status hat eigentlich ein Tier, dem eine gewisse Menge an menschlichem Gehirn implantiert wird? Und ist ein hypothetisches Wesen, das aus einem menschlichen Zellkern und der entkernten Eizelle eines Schafs erzeugt wurde, ein ganzer Mensch?

Der Nationale Ethikrat beschäftigt sich in den kommenden Monaten mit diesen und ähnlichen Fragen und hat dazu vor kurzem eine öffentliche Anhörung in Berlin veranstaltet. "Die Frage der Mensch-Tier-Wesen taucht in der modernen Biomedizin immer wieder auf, und zumindest in Deutschland ist das bisher noch nicht systematisch ethisch bewertet worden", betont Wolf-Michael Catenhusen, ehemals Staatssekretär im Bundesforschungsministerium. Catenhusen ist Sprecher einer Arbeitsgruppe des Ethikrats, die im Laufe dieses Jahres eine Stellungnahme zu Mensch-Tier-Mischwesen erarbeiten soll.

Nun sind Mensch-Tier-Mischwesen in der modernen Biomedizin kein ganz neues Phänomen. Bakterien, die zum Zwecke der Arzneimittelherstellung menschliche Gene tragen, locken niemanden hinter dem Ofen hervor. Und auch das Klonschaf Polly hat in die Biologielehrbücher der Oberstufe längst Einzug gehalten. Anders als das bekanntere Klonschaf Dolly trug Polly ein Human-Gen in sich, sodass aus ihrer Milch der menschliche Gerinnungsfaktor IX gewonnen werden konnte.

Diese Beispiele zeigen, dass Mensch-Tier-Mischwesen nicht zwangsläufig ethisch problematisch sein müssen. Ein Escherichia-coli-Bakterium, das menschliches Insulin produziert, bleibt ein E.-coli-Bakterium. Und Polly war kraft Aussehen, Habitus und geistigen Fähigkeiten ein Schaf - Faktor IX hin oder her.

Es ist aber nicht immer so einfach: "Es geht uns bei unseren Diskussionen nicht nur um die Übertragung einzelner Gene oder Zellen", so Catenhusen zur "Ärzte Zeitung". Ethische Fragen stellten sich eher, wenn zum Beispiel größere Mengen menschlicher Nervenzellen in das Gehirn eines Tieres übertragen werden: Ab wann werden durch einen solchen Eingriff die Eigenschaften des Tieres so sehr verändert, dass es nicht mehr zu einer normalen Interaktion mit Artgenossen fähig ist? Oder anders herum betrachtet: Wann nähert sich ein Tier, vielleicht sogar ein Primat, durch die Implantation menschlichen Hirngewebes, so sehr dem Menschen an, dass die Unverwechselbarkeit des Menschen verloren zu gehen droht?

Endgültige Antworten darauf gibt es derzeit nicht, wird es vielleicht nie geben. Aber der Ethikrat möchte sich zumindest an Antworten auf diese Frage versuchen. "Wir wollen zum Beispiel diskutieren, ob sich Forschung mit Mischwesen nach quantitativen Gesichtspunkten differenzieren lässt", so Catenhusen. Sollte, mit anderen Worten, eine Obergrenze für die Menge von zum Beispiel menschlichem Hirngewebe festgelegt werden, das auf Tiere übertragen werden darf? Und macht es einen Unterschied, ob der Empfänger dieser Zellen eine Maus oder ein Affe ist?

Wenn bei neuronalen Transplantaten menschliches Gewebe auf Tiere übertragen wird, entstehen Chimären. Zusätzlich will sich der Ethikrat auch um zytoplasmatische Hybride, als Cybride bezeichnet, kümmern. Diese Variante von Mischwesen entsteht, wenn ein menschlicher Zellkern in eine entkernte Eizelle etwa einer Kuh übertragen wird. In diesem Fall ist jede Zelle des sich entwickelnden Lebewesens "gemischt". Zytoplasmatische Hybride sind das Ergebnis einer Variante der Klontechnik. In Deutschland wurden solche Experimente bisher nicht gemacht. In anderen Ländern wie China schon.

"Der Punkt hier ist, dass diese Hybride vom derzeitigen Embryonenschutzgesetz nicht explizit erfasst werden", sagte Catenhusen. In diesem speziellen Punkt will der Ethikrat deshalb diskutieren, ob es Bedarf für eine Ausdehnung des Embryonenschutzgesetzes auf mit humanen Zellkernen erzeugte zytoplasmatische Hybride gibt. Möglicherweise ist das aber auch unnötig: Die Bundesregierung zumindest habe vor Kurzem erklärt, das Embryonenschutzgesetz verbiete die Herstellung von Hybriden. Catenhusen: "Wir wollen das Thema zumindest noch einmal beleuchten, um den Wissenschaftlern rechtliche Klarheit zu geben."

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