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SARS-CoV-2-Arzneimittelverordnung

Bestimmte Patientengruppen sollen Arzneimittel zum Corona-Schutz erhalten

Wer sich aus medizinischen Gründen nicht gegen COVID-19 impfen lassen kann, soll Alternativen zum Schutz vor Infektionen mit SARS-CoV-2 erhalten können. Das können auch monoklonale Antikörpertherapien sein.

Veröffentlicht:
Die Bundesregierung will bestimmten Patientengruppen kurzfristig einen Anspruch auf die Versorgung mit Arzneimitteln zur präventiven Anwendung zum Schutz vor Corona-Infektionen gewähren.

Die Bundesregierung will bestimmten Patientengruppen kurzfristig einen Anspruch auf die Versorgung mit Arzneimitteln zur präventiven Anwendung zum Schutz vor Corona-Infektionen gewähren.

© Marijan Murat/dpa

Berlin. Die Regierung will bestimmten Patientengruppen kurzfristig einen Anspruch auf die Versorgung mit Arzneimitteln zur präventiven Anwendung zum Schutz vor Infektionen mit dem SARS-CoV-2 Virus gewähren. Dieser Anspruch soll sich auch auf verschreibungspflichtige monoklonale Antikörpertherapien erstrecken.

Das geht aus dem Entwurf einer Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums zur Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelverordnung hervor, der der Ärzte Zeitung vorliegt.

Teilnahme am gesellschaftlichen Leben soll erleichtert werden

Angesprochen sind Patientinnen und Patienten, die sich aufgrund von Kontraindikationen nicht gegen COVID impfen lassen können. Weitere Gründe können zum Beispiel angeborene Immundefekte, Grunderkrankungen oder immunsuppressive Therapien sein.

Diese Patientengruppen hätten mitunter die höchsten Risiken für schwere oder tödliche Verläufe von COVID-19-Erkrankungen, heißt es in der Begründung der Verordnung. Aufgrund von Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und der Aufgabe der coronabedingten Einschränkungen des Alltags seien diese Menschen bei der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zunehmend eingeschränkt. Die Laufzeit der SARS-CoV-2-Arzneimittelverordnung, die am 31. Mai ausläuft, soll dafür bis zum 25. November verlängert werden. (af)

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