Meldepflicht wird oft nicht ernst genommen

MÜNSTER (akr). Vielen niedergelassenen Ärzten ist nicht bewußt, daß ihr Budget durch Laboruntersuchungen für meldepflichtige Infektionskrankheiten und Erreger nicht belastet wird. Davon ist Dr. Ulrich von Treeck vom Landesinstitut für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (lögd) überzeugt. Das Institut appelliert an Mediziner in Praxen und Kliniken, ihrer Meldepflicht stärker nachzukommen.

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Nach einer Untersuchung des Instituts erfüllen in Nordrhein-Westfalen Ärzte und Labore in den verschiedenen Städten und Kreisen ihre Pflicht zur Meldung von Infektionskrankheiten sehr unterschiedlich.

Das Infektionsschutzgesetz verpflichtet Ärzte und Labore, das Auftreten von 15 verschiedenen Krankheiten wie Masern oder Tuberkulose und bestimmter Erreger an das zuständige Gesundheitsamt zu melden. Doch den Wissenschaftlern des Landesinstituts fiel auf, daß über mehrere Jahre hinweg dieselben Kreise und Städte eine auffallend hohe oder niedrige Zahl von Infektionskrankheiten aufwiesen.

Im Jahr 2004 registrierten die Gesundheitsbehörden etwa in Mönchengladbach 144 meldepflichtige Erkrankungen pro 100 000 Einwohner, in Hamm waren es 400. "Diese Unterschiede sind sicher nicht epidemiologisch bedingt", betont van Treeck. Auffällig wenig Meldungen gibt es auch in Aachen, Duisburg, Recklinghausen oder Viersen, viele dagegen in Leverkusen und Coesfeld.

Noch sei nicht eingehend untersucht, wie es zu dieser Diskrepanz komme, sagt er. "Ein Grund könnte sein, daß manche Gesundheitsämter nach einer Meldung aktiv ermitteln und andere nicht", sagt van Treeck.

Einige Ämter würden etwa bei Erkrankungen von Personen in Gemeinschaftseinrichtungen nachforschen, ob es weitere Patienten gibt. In manchen Kommunen hielten die Mitarbeiter der Behörde Kontakt zu den Ärzten über persönliche Ansprache oder Info-Fax. "Es gibt aber auch Gesundheitsämter, die von ihrer personellen Ausstattung dazu gar nicht in der Lage sind", berichtet er.

Labore und Mediziner sind unabhängig voneinander dazu verpflichtet, bei den Gesundheitsämtern eine meldepflichtige Krankheit oder einen Erreger anzuzeigen. Die Behörden fassen die Informationen zu einem Fall zusammen. Nach Angaben des lögd erhalten die Ämter von den Laboren häufiger Daten als von Medizinern.

"Ärzte verlassen sich oft auf die Labore", vermutet van Treeck. Das sei nicht Sinn des Verfahrens. "Es gibt gerade deshalb zwei Meldeschienen, damit sich der eine nicht auf den anderen verläßt." Bei Krankheiten wie Masern sei außerdem kein Labornachweis erforderlich. "Hier kommt es noch mehr auf die Meldung der Ärzte an."

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