Neues Vorsorgeangebot auf Chipkarte

BERLIN (dpa/juk). Eltern können ihre dreijährigen Kinder ab 1. Juli zusätzlich auf Kassenkosten vom Kinderarzt untersuchen lassen.

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Das Berliner Bundesgesundheitsministerium billige die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) von Krankenkassen und Ärzten über eine neue Untersuchung U7a, berichtete Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) am Mittwoch im Bundestag. Der entsprechende Brief an den GBA werde in den nächsten Tagen abgeschickt.

Bei der U7a sollen Ärzte die Eltern nach Befunden wie Krämpfen und Verhaltensauffälligkeiten fragen. Zudem sollen sie die Haut der Kinder unter anderem auch auf Hämatome und Verletzungen überprüfen. Dazu soll der ganze Körper der Kinder eingehend untersucht werden.

Die neue Vorsorge-Untersuchung sollen Ärzte ab 1. Juli abrechnen können, heißt es bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KBV) in Berlin. Nach der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses soll bei der U7a auch ein Test auf Sehstörungen enthalten sein - "deshalb kann die Punktzahl von 685 wie bei den anderen U-Untersuchungen nicht übernommen werden", sagt KBV-Sprecher Roland Stahl auf Anfrage der "Ärzte Zeitung". Eine entsprechende Ziffer müsse mit den Kassen erst noch verhandelt werden.

Bis zur Vollendung ihres fünften Lebensjahrs haben Kinder derzeit einen Anspruch auf insgesamt neun Vorsorge-Untersuchungen (U1 bis U9). Eine Jugenduntersuchung J1 ist zwischen dem 12. und 14. Lebensjahr möglich.

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