Ritzen - ein später Hilferuf von Gewaltopfern

Selbstverletzungen sind bei Opfern sexueller Gewalt nicht selten - und immer wieder nichts anderes als eigentlich eine Bitte um Hilfe.

Dr. Thomas MeißnerVon Dr. Thomas Meißner Veröffentlicht:
Schnittverletzungen am Bauch eines 16-jährigen Mädchens.

Schnittverletzungen am Bauch eines 16-jährigen Mädchens.

© Dr. Benno Hartung, Düsseldorf

DÜSSELDORF. Selbstverletzungen sind bei Opfern sexueller Gewalt nicht selten. Dr. Benno Hartung vom Institut für Rechtsmedizin an der Universität Düsseldorf schildert den Fall eines 16-jährigen Mädchens. Es hatte sich bei der Polizei gemeldet und erzählt, es sei von einem maskierten Mann überfallen und an einen Baum gefesselt worden.

Er habe ihr dann mit einem langen Küchenmesser Schnitte auf der Bauchhaut zugefügt (MMW 2011; 8: 5).

Allerdings wiesen diese Verletzungen fast alle Charakteristika einer Selbstbeschädigung auf, so Hartung: Es handelte sich um viele, durchweg oberflächliche und annähernd parallel angeordnete Schnitte. Diese waren für eine Selbstbeibringung leicht zugänglich und mit der Rechtshändigkeit des Mädchens vereinbar.

Ihre Kleidung war unversehrt und der Rechtsmediziner konnte keine Abwehrverletzungen oder andere Spuren äußerlicher Gewalt finden.

Auf seelische Notlage aufmerksam machen

Dies stand im Widerspruch zu den dramatischen Schilderungen des Mädchens. Es gab nach Konfrontation mit der Sachlage zu, dass es sich die Schnitte selbst beigebracht hatte. Zudem wurde die Tatsache bekannt, dass es vor längerer Zeit sexuell missbraucht worden war.

Das Mädchen wollte nach eigenen Angaben auf ihre seelische Notlage aufmerksam machen.

Nach Untersuchungen der Universität Hamburg weist etwa jede fünfte Frau, die nach einem Sexualdelikt untersucht wird, Spuren von Selbstverletzungen auf. Manchmal fügen sich Opfer sexuell motivierter Gewalt zusätzlich frische Verletzungen zu.

Nur selten soll eine Straftat vorgetäuscht werden. Vielmehr handelt es sich meist um Opfer mit einem vergleichsweise hohen Beratungs- und Behandlungsbedarf.

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