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STIKO fehlen Daten für Entscheidungen

WIESBADEN (ner). Wenn für eine Schutzimpfung keine ausdrückliche Empfehlung der STIKO besteht, bedeute dies kein Votum gegen diese Impfung. Das hat Professor Fred Zepp aus Mainz betont. Neue gesetzliche Regelungen verlangsamten Entscheidungsprozesse bei der STIKO, sagte der Kinderarzt und Impfexperte in Wiesbaden. Beispiel ist die Impfung gegen Rotaviren.

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Rotavirus-Impfung: immer noch keine STIKO-Empfehlung.

Rotavirus-Impfung: immer noch keine STIKO-Empfehlung.

© Foto: Sanofi Pasteur MSD

Nach einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (GB-A) bedeutet ein positives STIKO-Votum seit vergangenem Jahr automatisch die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen. Weder das Bundesgesundheitsministerium votiert dagegen, noch dürfen dies die Kassen tun. "Das hat allerdings für die STIKO auch eine wesentliche Konsequenz", sagte Zepp beim Pädiatrie-Update in Wiesbaden. Das Gremium muss zusätzlich zur medizinischen Bewertung eine Kosten-Nutzen-Analyse vornehmen.

So ist zum Beispiel für die beiden attenuierten Rotavirus-Lebendimpfstoffe Rotarix® und RotaTeq® eine Effektivität von 96 bis 98 Prozent nachgewiesen. "Grundsätzlich kann man diese Impfung empfehlen", sagte Zepp. Die Impfung bietet einen guten Individualschutz. Allerdings sind Rotavirus-Infektionen in entwickelten Ländern nicht mit so gravierenden Folgen verbunden wie in Entwicklungsländern, wo viele Säuglinge an den Folgen der Infektion sterben.

Prüfungen zur Kosteneffektivität der Impfung in Frankreich und Australien kamen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Da für Deutschland unbekannt ist, wie hoch die Krankheitslast aufgrund von Rotavirus-Erkrankungen ist, gibt es bislang keine offizielle Empfehlung für Deutschland.

Ausnahme ist Sachsen. Die Sächsische Impfkommission hat im Januar 2008 die Rotavirus-Impfung allen Säuglingen ab einem Alter von sechs Wochen empfohlen. Zudem raten die Sachsen zu einer Varizellen-Zweitimpfung im Alter von fünf Jahren.

STIKO-Mitglied Zepp fordert jetzt belastbare infektionsepidemiologische Daten für Deutschland, um den Nutzen von Impfungen für die Gesellschaft ermitteln zu können.

Einige Krankenkassen erstatten die Kosten der Rotavirus-Impfung. Infos gibt es unter www.impfkontrolle.de

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