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Überprüfung des Impfstatus

Sachsen-Anhalt: Gesundheitsämter prüfen mögliche Verstöße gegen Masern-Impfpflicht

Vor fast vier Jahren wurde die Masern-Impfpflicht eingeführt: Hartnäckige Konflikte bei der Überprüfung des Nachweises scheinen in Sachsen-Anhalt eher selten zu sein. Die Überprüfung selbst ist aber aufwendig.

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Seit März 2020 gilt die Impfpflicht für Masern.

Seit März 2020 gilt die Impfpflicht für Masern.

© Bildagentur-online / Ohde / picture alliance

Magdeburg/Halle. Im Zusammenhang mit der Masernimpfpflicht sind die Gesundheitsämter in Sachsen-Anhalt bisher mehreren Hundert Verdachtsfällen auf Verstößen nachgegangen. So gab es beispielsweise im Landkreis Anhalt-Bitterfeld 123 Meldungen, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur unter den Kommunen ergab. In 89 Fällen wurde der entsprechende Nachweis erbracht, 34 Vorgänge sind noch offen.

Seit 1. März 2020 gilt bundesweit das Masernschutzgesetz. Eltern von Kita- und Schulkindern müssen nachweisen, dass ihre Kinder geimpft oder immun sind. Bei Kindern zwischen ein und zwei Jahren reicht eine Impfung, danach müssen sie mindestens zwei Impfungen haben. Alternativ können die Eltern ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern vorlegen.

Aufwändige Einzelfallbetrachtung

Die Regelung gilt auch für Beschäftigte, die nach 1970 geboren wurden. Die Einrichtungen müssen vor Beginn der Betreuung oder Beschäftigung den Nachweis kontrollieren. Fehlt er, muss der Fall den Gesundheitsämtern gemeldet werden. Diese schreiben die Familie in der Regel erst an und können sie zu einem Beratungsgespräch einladen. Gibt es keine Lösung, kann das Amt ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot aussprechen – wegen der Schulpflicht allerdings nicht für Schulkinder. Auch Geldbußen sind möglich.

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Die betroffenen Einrichtungen sind verpflichtet, nicht oder nicht vollständig geimpfte Personen über ein Portal zu melden. „Derzeit haben wir circa 500 Fälle registriert, die unterschiedlich zu bearbeiten sind“, teilte der Landkreis Börde auf Anfrage mit. „Der Prozess ist sehr aufwendig, weil er immer den Einzelfall betrachtet.“

Betretungsverbote wurden in Dessau-Roßlau noch nicht erteilt

In Dessau-Roßlau wurden nach Angaben der Stadtverwaltung bisher 117 Personen gemeldet. Davon hätten mehr als 80 Prozent der Personen einen Impfstatus nachweisen können, sagte ein Sprecher. „Die restlichen Personen werden derzeit angeschrieben und angehört. Betretungsverbote, Bußgelder oder Zwangsgelder wurden noch nicht erteilt.“

Im Altmarkkreis Salzwedel wurden 128 Personen durch Einrichtungen gemeldet. Dem Gesundheitsamt Stendal liegen aktuell elf Meldungen vor, fünf aus Schulen und sechs aus Kitas. Die betroffenen Personen wurden aufgefordert, den Nachweis einer Masernschutzimpfung oder eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen einer medizinischen Kontraindikation zu erbringen.

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Der Salzlandkreis teilte mit, Konflikte rund um die Impfung oder den Nachweis seien eher selten. Es seien lediglich Einzelfälle bekannt, darunter seien auch Beschäftigte in Kitas oder Horten, die die Impfung oder die Vorlage des Nachweises verweigerten. (dpa)

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