Erste Lesung des „Ampel“-Gesetzentwurfs

Scholz kündigt Corona-Gipfel von Bund und Ländern an

„Das Virus ist nicht weg“: Olaf Scholz, Kanzler in spe, äußert sich erstmals zur extrem angespannten Corona-Lage. Nötig sei mehr Tempo beim Impfen – und Zusammenarbeit über Parteigrenzen hinweg.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht:
Olaf Scholz, geschäftsführender Finanzminister und SPD-Kanzlerkandidat, am Donnerstag im Bundestag.

Olaf Scholz, geschäftsführender Finanzminister und SPD-Kanzlerkandidat, am Donnerstag im Bundestag.

© Kay Nietfeld/dpa

Berlin. SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz hat die Corona-Pläne der mutmaßlichen „Ampel“-Koalitionäre gegen Kritik verteidigt. Der von SPD, Grünen und FDP vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eröffne „den Ländern alle Kompetenzen, damit sie differenziert nach den einzelnen Bereichen“ Maßnahmen gegen die Pandemie ergreifen könnten, sagte Scholz am Donnerstag im Bundestag.

Dazu gehöre etwa das Aufrechterhalten der AHA-Regeln im Alltag oder die 3G-Regel für Gastronomie, Veranstaltungen oder Betriebe. Dass sich jetzt etliche Länder aufmachten, 2G für Restaurants oder Kinos vorzuschreiben, halte er für einen „guten Fortschritt“. Die Regelungen müssten aber auch „überwacht“ werden. Sonst brächten sie nichts.

Ausweitung von 2G ein Fortschritt

Angesichts stark steigender Inzidenzen gelte es, das Land „winterfest“ zu machen, sagte Scholz. „Das Virus ist nicht weg.“ Er lade alle ein, beim Kampf gegen Corona über Parteigrenzen hinweg zusammenzuarbeiten. Zudem werde es in der kommenden Woche ein Treffen der Regierungschefs von Bund und Ländern geben. „Das ist das, was wir jetzt brauchen, dass das Land zusammenhält und an einem Strang zieht.“

Ergänzend zum geplanten Gesetz würden viele weitere Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie auf den Weg gebracht, so Scholz. So wolle man der Impfkampagne wieder mehr Tempo geben und nicht geimpfte Menschen überzeugen. „Die Hausärzte, die mobilen Angebote sind da, und wir brauchen wieder mehr Impfzentren.“ Diese sollten erneut Mittel vom Bund erhalten, sagte Scholz.

Gebraucht werde all das auch für die millionenfachen Booster-Impfungen, die anstünden – besonders in den Pflegeheimen. Kliniken solle Geld bereitgestellt werden, „damit sie jetzt Operationen verschieben können, die verschiebbar sind, damit sie Platz haben für Corona-Patienten“.

Unions-Fraktionsvorsitzender Ralph Brinkhaus warf Scholz „Realitätsverweigerung“ vor. Dieser habe kein einziges Wort darüber verloren, dass die „Ampel“ die epidemische Lage – „die verlässliche Grundlage unserer Pandemiepolitik“ – zum 25. November beenden wolle. Das sei ordnungs- und gesellschaftspolitisch problematisch. Mit Aufhebung der epidemischen Lage suggeriere die „Ampel“ den Bürgern, „es ist nicht mehr so schlimm“. Das sei das falsche Signal.

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sagte, Scholz schraube „den Instrumentenkasten“ im Kampf gegen Corona herunter – gerade jetzt, da Infektionszahlen und Hospitalisierungsrate stark stiegen.

Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt, hielt dagegen, dass es Maßnahmen brauche, die „erstens wirksam und zweitens rechtssicher“ seien. Ansonsten würden die Auflagen von den Gerichten umgehend einkassiert. „Das führt zu neuer Verunsicherung, und das können wir uns nicht leisten.“ Mit dem Gesetzentwurf lege man einen „Rahmen“ zur Pandemiebekämpfung vor – „und wir diskutieren ihn“. Das sei in der Vergangenheit nicht passiert.

Buschmann: „Wir sorgen für robuste Maßnahmen“

Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Marco Buschmann, erklärte, die „Ampel“ lege „robuste Maßnahmen für die Bekämpfung von Corona vor“. Zudem gehe man über das hinaus, was in der Vergangenheit getan worden sei. „Es ist dort ein Minus, wo es verfassungswidrig wäre.“ Das gelte etwa für Ausgangssperren, diese enthalte der geplante neue Katalog im IfSG im Gegensatz zum alten nicht mehr.

Sebastian Münzenmaier von der AfD-Fraktion warnte, der Gesetzentwurf führe zu einer massiven Ausweitung der 2G-Regel und damit zu weiteren Eingriffen in Freiheitsrechte. Die Impfung müsse ohne jeden direkten oder indirekten Zwang erfolgen.

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