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Schutz vor Rauch: Regierung setzt auf Eigeninitiative

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BERLIN (HL). Das Bundesgesundheitsministerium will die Umsetzung der Selbstverpflichtung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes zum Schutz vor Passivrauchen nach dem 1. März 2007 in einer repräsentativen Stichprobenuntersuchung überprüfen lassen.

Das kündigte die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bündnisgrünen an. Ergibt sich bei der Stichprobe, daß die Selbstverpflichtung nicht eingehalten wird, dann wäre nach Auffassung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung Sabine Bätzing ein gesetzliches Rauchverbot in Hotels und Gaststätten möglich.

Ab März 2007 müssen nach der Selbstverpflichtung der Branche mindestens 30 Prozent der größeren Restaurants 30 Prozent ihres Raumangebots für Nichtraucher reservieren. Spätestens zum 1. März 2008 müßten mindestens 90 Prozent der Restaurants 50 Prozent der Plätze für Nichtraucher bereithalten.

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