Schutz vor Rauch: Regierung setzt auf Eigeninitiative

Veröffentlicht:

BERLIN (HL). Das Bundesgesundheitsministerium will die Umsetzung der Selbstverpflichtung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes zum Schutz vor Passivrauchen nach dem 1. März 2007 in einer repräsentativen Stichprobenuntersuchung überprüfen lassen.

Das kündigte die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bündnisgrünen an. Ergibt sich bei der Stichprobe, daß die Selbstverpflichtung nicht eingehalten wird, dann wäre nach Auffassung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung Sabine Bätzing ein gesetzliches Rauchverbot in Hotels und Gaststätten möglich.

Ab März 2007 müssen nach der Selbstverpflichtung der Branche mindestens 30 Prozent der größeren Restaurants 30 Prozent ihres Raumangebots für Nichtraucher reservieren. Spätestens zum 1. März 2008 müßten mindestens 90 Prozent der Restaurants 50 Prozent der Plätze für Nichtraucher bereithalten.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Karzinome in Mund und Lunge

Nikotinhaltige E-Zigaretten möglicherweise krebserregend

Das könnte Sie auch interessieren
Was die MS-Behandlung auszeichnet

© Suphansa Subruayying | iStock

Lebensqualität

Was die MS-Behandlung auszeichnet

Anzeige | Merck Healthcare Germany GmbH
Unsichtbare MS-Symptome im Fokus

© AscentXmedia | iStock

Lebensqualität

Unsichtbare MS-Symptome im Fokus

Anzeige | Merck Healthcare Germany GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Mittlere Veränderung des DAS28-CRP bis Woche 52 gegenüber Ausgangswert (primärer Wirksamkeitsendpunkt)

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [2]

Anti-TNF-Therapie

Erstes Golimumab-Biosimilar erweitert Therapiespielräume bei RA, PsA, axSpA und pJIA

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Advanz Pharma GmbH, München
Zielgerichtete Interleukin-23p19-Inhibition

© Oleh / stock.adobe.com

Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen

Zielgerichtete Interleukin-23p19-Inhibition

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Lilly Deutschland GmbH, Bad Homburg v.d.H.
Abb. 2: ADA und nAb unter AVT05 und Referenz-Golimumab bis Woche 16

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [3]

Colitis ulcerosa

Das erste Golimumab-Biosimilar erweitert die Therapieoption bei entzündlichen Erkrankungen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Advanz Pharma GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Wahnvorstellungen erkennen

Was der interpersonelle Abstand bei Schizophrenie verrät

Kardiovaskuläres Risiko

Wann die Lipoprotein(a)-Messung wirklich sinnvoll ist

Lesetipps
Drei Inhalationssysteme nebeneinander: Soft-Mist-Inhalator, Pulverinhalator und Dosieraerosol.

© zhennyzhenny / stock.adobe.com

Klimabewusste Inhalationstherapie

COPD: LAMA-LABA-Inhalatoren im Vergleich