Softdrinks erhöhen offenbar den Blutdruck

Veröffentlicht:
Der Zucker macht's offenbar.

Der Zucker macht's offenbar.

© Elenathewise / fotolia.com

NEU-ISENBURG (eis). Wer zuckerhaltige Limonaden meidet, kann damit offenbar seinen Blutdruck senken, haben US-Forscher jetzt herausgefunden. (Circulation 2010; 121: 2398). Sie haben bei 810 übergewichtigen Erwachsenen aus einer Verhaltensstudie die Wirkungen der Softdrinks analysiert. 

Zu Beginn der Studie tranken die Probanden im Mittel eine Portion (0,3 l) der zuckerhaltigen Limonaden am Tag, viele auch deutlich mehr. Ergebnis: Mit jedem Glas weniger täglich fiel der Blutdruck binnen 18 Monaten um 1,8 mmHg (systolisch) und 1,1 mmHg (diastolisch). Der Einfluss der Zuckerbrausen auf den Blutdruck war auch dann noch statistisch signifikant, wenn Gewichtsreduktionen in dieser Zeit berücksichtigt wurden. 

Zuckerfreie Limonaden mit oder ohne Koffein erhöhten den Blutdruck nicht. Die Forscher führen den Effekt daher auf den Zucker in den Limonaden zurück.

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Verträglichkeit von Rheuma-Medikamenten

Leberschäden durch Methotrexat? – Eher ist’s eine MASLD

Lesetipps
Älterer Mann mit Gesichtsnervenlähmung aufgrund des Eagle-Syndroms.

© Vladimir Arndt / stock.adobe.com

Kasuistik

Seltene Manifestation eines Eagle-Syndroms

Keine Hürden mehr: Websites sollen künftig so problemlos wie möglich zu erfassen und zu bedienen sein.

© VZ_Art / Stock.adobe.com

Neues Teilhabegesetz geht an den Start

So wird Ihre Praxis-Homepage barrierefrei