Valide Vaterschaftstests erfordern Blutanalyse

NEU-ISENBURG (nsi). Jedes Jahr werden in Deutschland etwa 50 000 Vaterschaftstests in Auftrag gegeben. Tendenz: steigend. Wie die Tests gemacht werden, geben Richtlinien der Bundesärtzekammer zur Erstattung von Abstammungsgutachten vor.

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In den 90er Jahre haben sich viele Privatlabors etabliert, die Vaterschaftstests anbieten. Deren Qualität und damit die Aussagekraft der Tests variiert stark. Vor Gericht verwendbare Vaterschaftsgutachten werden von approbierten Ärzten oder Humangenetikern mit nachgewiesener Qualifikation gemacht, und zwar auf Basis von Richtlinien der Bundesärztekammer zur Erstattung von Abstammungsgutachten aus dem Jahre 2002. Untersucht werden Blutproben, nur in Ausnahmefällen Abstriche von der Mundschleimhaut. Die Identität der Probanden sicherzustellen und zu dokumentieren, ist oberstes Gebot und zuverlässig nur durch den Untersucher selbst möglich.

Nach den Richtlinien sollten im Genom mindestens zwölf voneinander unabhängige Orte mit bekannten Mutationsraten analysiert werden, die sich auf mindestens zehn verschiedenen Chromosomen befinden. Ziel der Untersuchungen ist, einen möglichst hohen AVACH-Wert zu erreichen (Allgemeine Vaterschaftsausschlußchance). Der AVACH-Wert gibt die Wahrscheinlichkeit an, mit der ein mit dem Kind nicht verwandter Mann als Vater ausgeschlossen werden kann; der Wert sollte mindestens 99,73 Prozent betragen.

Blut wird auf die Unterschiede in vier verschiedenen Kategorien untersucht: Membranbestandteile der Erythrozyten - etwa Blutgruppen -, Serumproteine, Erythrozyten-Enzyme und Unterschiede von DNA-Abschnitten ohne Bauplan für ein Protein.

Ärzte, die Vaterschaftsanalysen machen, unterliegen der Schweigepflicht. Der deutsche Ärztetag hat zudem eine Resolution verabschiedet, nach der Abstammungsgutachten ohne Einwilligung aller Beteiligten, also auch der Mutter, unvereinbar mit der ärztlichen Berufsethik sind. Biologen oder Biochemiker, die häufig private DNA-Labors betreiben, unterliegen nicht der Schweigepflicht.

Lesen Sie dazu auch: Weiter Streit um Verbot von Vaterschaftstest

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