Reisemedizin

Verdacht auf Lungenpest – Was Ärzte tun sollten!

Reiserückkehrer aus Madagaskar könnten den gefährlichen Lungenpest-Erreger übertragen. Wie sollten sich Ärzte bei Verdacht verhalten? Das RKI hat eine Orientierungshilfe herausgegeben.

Anne BäurleVon Anne Bäurle Veröffentlicht:
Bei Lungenpest ist das Übertragungsrisiko schon bei Symptomen wie beginnendem Husten hoch.

Bei Lungenpest ist das Übertragungsrisiko schon bei Symptomen wie beginnendem Husten hoch.

© Getty Images/Wavebreak Media

NEU ISENBURG. Blaues Meer, weißer Strand, grüne Palmen – Madagaskar ist ein beliebtes Reiseziel. Aktuell ist die Reise zu dem afrikanischen Inselstaat allerdings nicht ungefährlich: Seit September / Oktober haben sich ungewöhnlich viele Menschen mit dem hoch-infektiösen Pest-Erreger infiziert. Die Weltgesundheitsorganisation WHO berichtet von 1801 Infektionen seit dem 1. August 2017, darunter die hohe Zahl von 1111 Fällen der Lungenpest. Bislang sind 127 aller gemeldeten Patienten gestorben.

Die Organisation mahnt die Gesundheitsbehörden daher zu Wachsamkeit – und auch in deutschen Praxen könnten Reiserückkehrer aus Madagaskar den Erreger Yersinia pestis einschleppen.

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat daher ein Flussschema für Ärzte entwickelt, um Verdachtsfälle auf Lungenpest abzuklären und bei bestätigten Infektionen Maßnahmen zu ergreifen.

So sollte bei einem Verdachtsfall zunächst der Erkrankungsbeginn abgefragt werden: Bei Reiserückkehrern, die vor mehr als sieben Tagen vor Erkrankungsbeginn in Madagaskar waren, seien keine Maßnahmen erforderlich , so das RKI.

Spezifische Symptome

Anders liege der Fall bei Patienten, die bis zu sieben Tage vor Erkrankungsbeginn aus Madagaskar zurückgekehrt sind. Hier sieht das RKI bei den spezifischen Symptomen  Temperatur > 38°C oder Schüttelfrost einen begründeten Verdachtsfall, wenn mindestens eines der folgenden Symptome zusätzlich auftreten:

  • Husten
  • Atemnot
  • Blutiges Sputum
  • Brustschmerzen

Ärzte sollten dann gezielte Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehören:

  • Patientenseitig: Hustenhygiene und Mund-Nase-Schutz
  • Selbstschutz: Schutzkleidung und -handschuhe, Augen-, Gesichts- und Fußschutz. Ist keine Schutzausrüstung vorhanden, gilt ein Mindestabstand von zwei Metern.
  • Absonderung
  • Unverzügliche Therapie mit Antibiotika nach Beratung mit STAKOB-Behandlungszentren (Ständiger Arbeitskreis der Kompetenz- und Behandlungszentren für hochkontagiöse und lebensbedrohliche Erkrankungen)
  • Meldung an das Gesundheitsamt
  • Diagnostik im Speziallabor
  • Verlegung auf Sonderisolierstation

Unspezifische Symptome

Bei unspezifischen, Erkältungs-ähnlichen Symptomen wie Temperatur > 38°C oder Schüttelfrost, Husten, Krankheitsgefühl, Halsschmerzen Kopf- und Gliederschmerzen rät das RKI, nur bei hohem Expositionsrisiko (direkter, ungeschützter Kontakt zu an Lungenpest erkrankten oder gestorbenen Personen oder Tieren) diese Maßnahmen zu ergreifen.

Bei einem geringen Expositionsrisiko (kein direkter, ungeschützter Kontakt zu an Lungenpest erkrankten oder gestorbenen Personen oder Tieren) seien die Schutzmaßnahmen seitens Arzt und Patient zu befolgen sowie die Absonderung des Patienten zu beachten.

Zu einer Verlegung auf eine Sonderisolierstation rät das RKI aber nur bei Erhärtung des Verdachts durch die Diagnose im Speziallabor. Der Patient sollte nur nach Absprache mit einem Experten mit Antibiotika behandelt werden, die Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Gesundheitsamt wird empfohlen (keine Meldepflicht).

Keine Symptome

Auch asymptomatische Reiserückkehrer sollten nach ihrem Expositionsrisiko befragt werden und bei hohem Risiko Maßnahmen ergriffen werden, etwa eine Post-Expositions-Prophylaxe mit Antibiotika.

Download des Flussschemas

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