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Verordnung von Modafinil auf normalem Rezept

Veröffentlicht:

MÜNCHEN (Rö). Modafinil (Vigil®) zur Behandlung bei exzessiver Tagesschläfrigkeit bei Narkolepsie kann und muss ab sofort auf normalem Rezept verschrieben werden. Denn die Substanz ist nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft.

Dies hat die Bundesregierung in der 21. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (21. BtMÄndV) mitgeteilt. Damit hat der Gesetzgeber nach Angaben des Unternehmens Cephalon folgerichtig darauf reagiert, dass es bei Modafinil keine Abhängigkeit gibt.

Mit Modafinil wurde erstmalig ein Arzneimittel in Deutschland aus der Betäubungsmittel- (BtM-)Pflicht entlassen. Die Bundesregierung ist damit einer Empfehlung des Sachverständigenausschusses für Betäubungsmittel der Bundesopiumstelle gefolgt, weil sich weder im klinischen Prüfprogramm noch im zehnjährigen Einsatz in Deutschland Hinweise auf eine Missbrauchs- oder Abhängigkeitsentwicklung ergeben haben.

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