Kommentar zur Patientenverfügung

Zu viel des Guten

Von Thomas Müller Veröffentlicht:

Soll ein 85-jähriger, multimorbider Patient nach einem schweren, raumfordernden Mediainfarkt noch intensivmedizinisch weiterbehandelt werden - mit dem Ziel, den vorzeitigen Tod zu verzögern oder zu verhindern? Mit viel Glück gelingt es vielleicht, ihn noch komatös einige Tage, Wochen oder gar Jahre in einer Pflegeeinrichtung zu verwahren. Die meisten Betroffenen würden das aber nicht wollen.

Doch noch immer sind aussagekräftige Patientenverfügungen die Ausnahme. So obliegt es meist den Ärzten, zusammen mit Angehörigen und Betreuern zu entscheiden, wie es weitergeht. Und hierbei kommen oft Interessen ins Spiel, die nicht unbedingt dem Willen des Patienten entsprechen.

Patienten sollten nicht maximalkurativ weiterbehandelt werden, wenn es kein vernünftiges kuratives Ziel mehr gibt. Aber an jemandem, der auf den Tod wartet, ist nicht viel zu verdienen, es könnte also ein wirtschaftlicher Druck auf Ärzte ausgeübt werden, die Intensivmedizin weiter zu betreiben.

Genau das hat aber wenig mit derjenigen Versorgung am Ende des Lebens zu tun, die sich die meisten von uns wünschen. Es wird daher Zeit, der Palliativmedizin in der intensivmedizinischen Versorgung einen größeren Stellenwert einzuräumen - im Sinne der Patienten.

Lesen Sie dazu auch: Intensivmedizin: Abschalten ist keine aktive Sterbehilfe

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kardiovaskuläre Prävention

Frühe Risikoidentifikation und konsequentes Lipidmanagement

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Amgen GmbH, München
Das könnte Sie auch interessieren
Glasglobus und Stethoskop, eingebettet in grünes Laub, als Symbol für Umweltgesundheit und ökologisch-medizinisches Bewusstsein

© AspctStyle / Generiert mit KI / stock.adobe.com

Klimawandel und Gesundheitswesen

Klimaschutz und Gesundheit: Herausforderungen und Lösungen

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Ein MRT verbraucht viel Energie, auch die Datenspeicherung ist energieintensiv.

© Marijan Murat / dpa / picture alliance

Klimawandel und Gesundheitswesen

Forderungen nach Verhaltensänderungen und Verhältnisprävention

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Ein Dialogforum von Fachleuten aus Gesellschaft, Gesundheitspolitik und Wissenschaft

© Frankfurter Forum für gesellschafts- und gesundheitspolitische Grundsatzfragen e. V.

Das Frankfurter Forum stellt sich vor

Ein Dialogforum von Fachleuten aus Gesellschaft, Gesundheitspolitik und Wissenschaft

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Kommentare
Thorsten Siefarth 12.02.201606:35 Uhr

Nicht der Arzt entscheidet, sondern der Betreuer!

Der Kommentar unterstellt, der Arzt würde (zusammen mit Angehörigen und Betreuer) "entscheiden, wie es weitergeht". Das ist jedoch, zumindest nach der einschlägigen Regelung in § 1901a Abs. 1 BGB, nicht richtig. Dort heißt es: Liegt eine Patientenverfügung vor, so "prüft der Betreuer, ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Ist dies der Fall, hat der Betreuer dem Willen des Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen." Der Betreuer entscheidet also letztlich, nicht der Arzt! Der Arzt ist konsultatorisch beteiligt (§ 1901b Abs. 1 BGB) und hat ein Vetorecht (§ 1904 Abs. 4 BGB). Die Angehörigen sollen (!) angehört werden (§ 1901b Abs. 2 BGB).
RA Thorsten Siefarth

Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Daten zur lipidologischen Versorgung von Patientinnen und Patienten mit hohem kardiovaskulärem Risiko aus der VESALIUS-REAL-Studie

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [7]

Kardiovaskuläre Prävention

Frühe Risikoidentifikation und konsequentes Lipidmanagement

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Amgen GmbH, München
Abb. 1: Risikoreduktion durch Bempedoinsäure gegenüber Placebo in der CLEAR-Outcomes-Studie für den primären 4-Komponenten-Endpunkt (A) und den sekundären 3-Komponenten-Endpunkt (B) stratifiziert nach Diabetes-Status

© Springer Medizin Verlag

Diabetes mellitus

Bempedoinsäure: Benefit für Hochrisiko-Kollektive

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Daiichi Sankyo Deutschland GmbH, München
Therapieumstellung versus -verbleib: Risiken für Schlaganfälle/systemische Embolien und schwere Blutungen

© Springer Medizin Verlag GmbH

Neue Daten zu DOAK-Therapiewechsel

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaA, München, und der Pfizer Pharma GmbH, Berlin
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Analyse des Trinkverhaltens

Wie lebenslanger Alkoholkonsum das Darmkrebsrisiko steigert

Lesetipps
Das Zusammenspiel zwischen Vermögensverwalter und Anlegerin oder Anleger läuft am besten, wenn die Schritte der Geldanlage anschaulich erklärt werden.

© M+Isolation+Photo / stock.adobe.com

Geldanlage

Was einen guten Vermögensverwalter ausmacht

Adipostas und deren Folgen sind zu einer der häufigsten Todesursachen geworden.

© Christian Delbert / stock.adobe.com

Leopoldina

Adipositas-Epidemie: Diese Strategien braucht es jetzt

Plaque im Gefäß

© Dr_Kateryna / Fotolia

Metaanalyse

Keine Evidenz für die meisten Statin-Nebenwirkungen