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Obstruktive Schlafapnoe

Zungenschrittmacher macht Schluss mit Schnarchen

Eine Obstruktive Schlafapnoe mit Schnarchen und Atemaussetzern schlägt auf Herz und Kreislauf. Ein neuartiger Zungenschrittmacher kann Abhilfe schaffen - zumindest bei einigen Patienten.

Von Jonas Mueller-Töwe Veröffentlicht:

DORTMUND/MANNHEIM. Ursache für eine Obstruktive Schlafapnoe (OSA). ist die im Schlaf erschlaffende Muskulatur: Die Zunge sackt zurück in den Rachen und versperrt die oberen Atemwege - Schnarchen und Atemaussetzer sind die Folge, bis Stresshormone den Körper aufgrund des Sauerstoffmangels wecken. Fünf bis zehn Prozent der Bevölkerung sind von OSA betroffen.

Abhilfe für einen Teil der Betroffenen könnte künftig ein Zungenschrittmacher schaffen (Upper Airway Stimulation). Dieser stimuliert den Atemvorgang. Ein unter dem Schlüsselbein implantiertes Gerät misst mit einem Sensor zwischen den Rippen den Druck der Lunge.

Kurz vor dem Einatmen sendet es per Kabel ein Signal an einen Hirnnerv unter der Zunge. Die "milde Stimulation" verhindert das Erschlaffen der Zungenmuskulatur. "Der Patient atmet dadurch im Schlaf wieder regelmäßig", sagt Dr. Joachim Maurer von der Universitäts-HNO-Klinik Mannheim.

Schon seit einigen Jahren testen Ärzte das System an Patienten. Zum Auftakt der Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Halschirurgie (DGHNO KHC) in Dortmund hat er jetzt die erste große internationale Studie zur Wirksamkeit der Behandlung vorgestellt (NEJM 2014; 370: 139).

Aussetzer um 68 Prozent reduziert

Die Atemaussetzer haben sich mit dem Schrittmacher bei speziell ausgewählten Patienten um 68 Prozent reduziert, der Sauerstoffabfall im Blut um 70 Prozent.

Die Tagesschläfrigkeit nimmt ab und die Lebensqualität verbessert sich. Allerdings kommen derzeit nur ein bis zwei Prozent der Betroffenen für diese Form der Therapie infrage, so Maurer.

"Fast die Hälfte aller Patienten ist bisher nicht ausreichend oder überhaupt nicht behandelt", sagt Maurer. Der Grund: Zwar wirkt die Standardtherapie mit CPAP-Atemmasken (Continuous Positive Airway Pressure), für manche Patienten ist die Prozedur aber derart unangenehm, dass die Geräte oft im Schrank verschwinden.

In der internationalen Studie zur Zungentransplantation wurden 124 Patienten behandelt, unter anderem in Deutschland, Russland und den USA. "Bei 70 Prozent zeigt die Behandlung genau so gute Ergebnisse wie die Atemmasken, bei 20 Prozent zeigt sich Besserung, die noch optimierbar ist - bei lediglich zehn Prozent der Patienten schlägt die Behandlung nicht an", fasst Maurer die Ergebnisse der Studie zusammen.

Beim Allgemeinen Verband Chronische Schlafstörungen Deutschland (AVSD) sind Betroffene bislang aber skeptisch. "Das ist ein immenser Eingriff in den Körper und dazu extrem teuer - wobei unklar ist, ob die Krankenkassen die Behandlung jemals bezahlen werden", sagt Hartmut Rentmeister, Vorstand des Verbandes, der 4000 in Selbsthilfe organisierte Patienten vertritt.

Behandlung kostet etwa 20.000 Euro

Die Kosten werden pro Behandlung auf etwa 20.000 Euro geschätzt. "Außerdem kann das Gerät nur bei einer ganz bestimmten Patientengruppe eingesetzt werden", sagt Rentmeister.

Auch Maurer räumt ein, dass nur wenige der Betroffenen mit dem Zungenschrittmacher behandelt werden können. Zwar ist die Obstruktive Schlafapnoe weit verbreitet, die Therapie komme aber nur für Patienten infrage, die die Standardtherapien wie CPAP oder Kieferschienen nicht vertragen.

Weitere Ausschlusskriterien sind große Tonsillen, kleiner Kiefer, Herzinsuffizienz und Übergewicht. Die zentrale Schlafapnoe, bei der das Atemzentrum betroffen ist, sei ebenfalls nicht auf diesem Wege behandelbar.

Für die guten Ergebnisse der Studie sei eine akribische Vorauswahl der Patienten verantwortlich. Maurer ist optimistisch, dass mit dem Erkenntnisgewinn bald auch weitere Patienten für die Behandlung infrage kommen. Damit könnten möglicherweise langfristig auch die Kosten sinken.

Derzeit sei die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse aber noch an die Teilnahme an weiterführenden Studien gebunden. (dpa)

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