Seit Jahresbeginn können die KVen die Honorarverteilung wieder weitgehend regional festlegen. Eine Bilanz nach einem halben Jahr zeigt: Die Lust am Experimentieren ist begrenzt, die Angst vor Verteilungsdebatten groß.
Regressangst in deutschen Arztpraxen? Geht es nach dem CDU-Politiker Jens Spahn, müsste das längst der Vergangenheit angehören. Ärzte und Funktionäre widersprechen ihm allerdings vehement.
Kassenärztliche Vereinigungen können seit Jahresbeginn wieder eine regionale Honorarverteilung festlegen. Doch der Deckel der Gesamtvergütung bremst die neue Freiheit, die das Versorgungsgesetz eröffnet hat. Update vom 14.06.
Gelbe statt rote Karte - so will es die Bundesregierung mit dem Grundsatz 'Beratung vor Regress' auch für laufende Prüfverfahren. Widerstand kommt von den Kassen. Sie wollen die regressgefährdeten Ärzte lieber gleich bestrafen.
Die Vertreterversammlung der KV Sachsen will die Punktwerte für Hausärzte um 0,3 Cent erhöhen. Ob dies auch bei Fachärzten möglich ist, soll geprüft werden. Die VV will jedenfalls keine Neiddebatten aufkommen lassen.
Die geringe Lust der KVen, an der Honorarverteilung zu drehen, hat ihren Grund vor allem im EBM. Die KBV will, dass das Regelwerk steigende Morbidität besser abbildet.
Die Aufteilung der Gesamtvergütung auf Haus- und Fachärzte durch die KVen war bisher ein gut gehütetes Geheimnis. Das dürfte sich jetzt allerdings ändern - dank einer Angiologin.
An der Schnittstelle von persönlichen ärztlichen Leistungen und delegierbaren Leistungen gibt es oft Probleme. Wer nicht aufpasst, dem drohen Honorar-Einbußen.
Ab Juli gilt für Vertragsärzte in Thüringen eine neue Honorarverteilung. Die Vertreterversammlung hat sich bei der jüngsten Sitzung in Weimar über Bedenken der Krankenkassen hinweggesetzt.
Das ZI-Praxis-Panel (ZIPP) des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung geht in die dritte Runde. Mehrere Tausend Praxen erhalten Ende Juni wieder Post und sind unter dem Motto 'ZIPP zählt!' aufgefordert, sich bis zum 30.
Die KV Bayerns wehrt sich gegen den Vorwurf des MVZ-Bundesverbandes, sie benachteilige Praxen und MVZ mit angestellten Ärzten - und verweist auf die Gesetze.