Keine Experimente bei Honorarverteilung

Seit Jahresbeginn können die KVen die Honorarverteilung wieder weitgehend regional festlegen. Eine Bilanz nach einem halben Jahr zeigt: Die Lust am Experimentieren ist begrenzt, die Angst vor Verteilungsdebatten groß.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Keine Experimente bei Honorarverteilung

© Kautz15 / fotolia.com

Das Versorgungsstrukturgesetz hat nur eine Silbe geändert: Nur noch das "Benehmen" müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen seit Anfang des Jahres mit den Kassen herstellen, wenn sie die Honorarverteilung festlegen.

Früher hieß es im Gesetzestext "Einvernehmen" - damals war die Zustimmung der Kassen nötig.

Zugleich entließ der Gesetzgeber die KBV aus vielen Pflichten bei der Bestimmung der Honorarverteilung und übertrug diese den regionalen KVen. Was haben die Körperschaften aus dieser Steilvorlage gemacht?

Eine erste Bilanz fällt - wie schon beim ersten Teil der Analyse (siehe "Ärzte Zeitung" Nr. 103 vom 8./9. Juni) - ernüchternd aus.

In vielen KV-Regionen belässt man es bei der geltenden Honorarverteilung und pflegt weitgehend nur die KBV-Vorgaben für Vorwegabzüge bei den Laborleistungen in den HVM ein. Beispiel für diesen Minimalismus ist das Saarland.

Oberstes Ziel der Vertreterversammlungen und KV-Vorstände ist es, Verwerfungen zwischen den Arztgruppen zu vermeiden. Weitere Maxime ist die Kalkulationssicherheit.

So veröffentlicht etwa die KV Westfalen-Lippe vor Beginn jeden Quartals künftig für alle Arztgruppen sogenannte vorläufige Orientierungsfallwerte, die maximal um fünf Prozent nach unten vom endgültigen Fallwert abweichen dürfen.

In der überwiegenden Zahl der KVen hält man an den Regelleistungsvolumina fest. Geändert wird häufig nur die Berechnung der Bezugsgröße: Maßgeblich für die Zuweisung des RLV soll künftig die aktuelle Fallzahl sein und nicht die des Vorjahresquartals.

Ausnahmen von diesem Trend sind etwa Rheinland-Pfalz oder Thüringen. In Rheinland-Pfalz werden die RLV durch Individualbudgets ersetzt, in Thüringen kehrt die KV zu einem Verfahren zurück, bei dem 65 Prozent der Leistungsmenge zu einem festen Punktwert vergütet wird.

Schluss gemacht hat das Versorgungsstrukturgesetz mit dem ursprünglichen Vorhaben, eine bundesweite Konvergenz der Vergütungen zu erreichen. Vor diesem Hintergrund verboten sich beispielsweise in Nordrhein Experimente mit einem neuen HVM von selbst.

"Das Honorarniveau in Nordrhein ist so niedrig, dass eine erneute Umverteilung größeren Ausmaßes den Kollegen nicht zuzumuten gewesen wäre", sagte der Vorsitzende der Vertreterversammlung Dr. Frank Bergmann.

Lesen Sie dazu auch die Umfrage in den KVen: Regionaler HVM - frei gewählte Fesseln

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Staatsanwaltschaft ermittelt auch gegen Praxisinhaberin

Verdacht auf Kindesmissbrauch gegen falschen Therapeuten

Kommentar

Nina Warkens Gesellenstück in symbolischer Politik

Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Symposiums v.l.n.r.: Professor Karl Broich (BfArM), Dr. Jürgen Malzahn (AOK-Bundesverband), Dr. Christine Mundlos (ACHSE e.V.), Hauke Gerlof (Ärzte Zeitung), Dr. Johanna Callhoff (DRFZ), Professor Christoph Schöbel (Ruhrlandklinik, Universitätsmedizin Essen), Privatdozent Dr. Christoph Kowalski (Deutsche Krebsgesellschaft), Dr. Peter Kaskel (Idorsia)

© Thomas Kierok

ICD-11: Die Zeit ist reif für die Implementierung

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Idorsia Pharmaceuticals Germany GmbH, München
Abb. 1: Bei erfolgreich therapierter Sialorrhö ist Teilhabe wieder leichter möglich

© Olesia Bilkei / stock.adobe.com [Symbolbild]

Glycopyrroniumbromid bei schwerer Sialorrhö

Wirtschaftliche Verordnung durch bundesweite Praxisbesonderheit

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Proveca GmbH, Düsseldorf
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Willkommenskultur

Neu im Team? Was Praxen beim Onboarding beachten sollten

Lesetipps
Arzt untersuch das Knie eines Patienten

© gilaxia / Getty Images / iStock

Interview mit Leitlinien-Koordinator

Gonarthrose-Therapie: „Nur wenige Maßnahmen wirken“

Menschen laufen am Strand

© KOTO - stock.adobe.com

Nicht-medikamentöse Behandlung

Sport bei Kniegelenksarthrose? Move it or loose it!