Die Ersteinschätzung in der TSS macht den TSS-Akutfall für Ärzte relevant. Die Übernahme eines dringlichen Termins innerhalb von 24 Stunden bringt Zuschläge und extrabudgetäres Honorar.
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde bisher keine Datenschutzfolgenabschätzung für die TI durchgeführt. Für die freie Ärzteschaft ist das ein Skandal.
Arztbewertungsportale dürfen sich bei der angegebenen Durchschnittsnote auf eine Auswahl „empfohlener“ Bewertungen stützen. Dieses Vorgehen kann helfen, Manipulationen herauszufiltern.
In Frankreich sorgt die Option, sich online krankschreiben zu lassen für Furore. Patienten nehmen das Angebot gut an, die Krankenversicherung will das Portal stoppen.
Das Gesundheitsministerium wird bald die Rechtsverordnung zur Nutzenbewertung bei medizinischen Apps zur Diskussion stellen. Das kündigt Minister Spahn bei einer PKV-Veranstaltung an.
Kritik an der geplanten Übernahme des DIMDI durch das BfArM kommt vom Bundesdatenschutzbeauftragten. Das Problem: Die Aufsicht würde sich selbst kontrollieren.