Telematikinfrastruktur

Freie Ärzteschaft: Ohne Datenschutzfolgenabschätzung kein TI-Betrieb!

Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde bisher keine Datenschutzfolgenabschätzung für die TI durchgeführt. Für die freie Ärzteschaft ist das ein Skandal.

Von Matthias Wallenfels Veröffentlicht:

Hamburg/Berlin. Bei der Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) werden grundsätzlich alle Zugriffe auf die Daten des Versicherten protokolliert. Dabei werden, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervorgeht, die letzten 50 Zugriffe auf die Daten, welche direkt auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert werden können, wie geschützte Stammdaten des Versicherten, Notfalldatensatz und elektronischer Medikationsplan, im Zugriffsprotokoll der eGK hinterlegt. Sämtliche Zugriffe auf die elektronische Patientenakte (ePA) werden demnach zudem in einem Zugriffsprotokoll hinterlegt, welches Teil der ePA ist. Die Gesellschaft für Telematik (gematik) selbst speichere keine Zugriffsdaten, heißt es weiter.

Gesetz soll Freigabe-Leitplanken regeln

Auf die Frage der Liberalen, ob die Bundesregierung „eine Bewertung hinsichtlich der (ggf. zeitlich be-schränkten) ‚Alles oder nichts‘-Freigabe von Gesundheitsdaten“ im Hin-blick auf geltende Datenschutzbestimmungen, insbesondere Artikel 9 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Paragraf 48 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vorgenommen hat, heißt es, eine detaillierte Klärung der datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Einwilligung der Versicherten in den Zugriff auf Daten der elektronischen Patien-tenakte sei „Gegenstand des sich derzeit in Vorbereitung befindlichen Gesetzentwurfs, der im ersten Quartal 2020 vorgelegt werden soll.“

Passagen aus der Antwort der Bundesregierung an die Liberalen nimmt die Freie Ärzteschaft (FÄ) wiederum zum Anlass, die Einführung der TI zu stoppen und die Pflicht der Ärzte sowie Psychotherapeuten zum Anschluss an die TI zurückzunehmen. Grund: Für die TI gebe es bisher keine Datenschutzfolgenabschätzung. „Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde bisher keine Datenschutzfolgenabschätzung für die Telematikinfrastruktur durchgeführt. Sofern Datenschutzfolgeabschätzungen erforderlich sind, werden diese von den jeweils Verantwortlichen für die einzelnen Bausteine der Telematikinfrastruktur durchgeführt werden. Zur Frage möglicher Veröffentlichungen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor“, heißt es in der Antwort.

Für FÄ-Vize Dr. Silke Lüder sind diese Ausführungen unhaltbar. „Jede Verarbeitung von sensiblen persönlichen Daten erfordert vorab eine Datenschutzfolgenabschätzung, und das verpflichtend“, sagte Lüder am Montag in Hamburg mit Verweis auf die DSGVO.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Umstellung TI-Kryptografie von RSA auf ECC

Wechsel zu neuem eHBA: KBV bittet Netzagentur um Fristverlängerung

Austausch notwendig

KBV rät dringend: Jetzt Ersatz für ältere Konnektoren beschaffen

Prospektive Studie mit Wearables

KHK-Prävention: Frauen profitieren besonders von Sport

Das könnte Sie auch interessieren
Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Manchmal kommt Künstliche Intelligenz ziemlich abstrakt daher. Doch es gibt zunehmend auch konkrete Anwendungen, sogar für Arztpraxen.

© 3dkombinat - stock.adobe.com

Praxisorganisation

Mit KI zu mehr Entlastung fürs Praxisteam

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

© Paolese / stock.adobe.com (Model mit Symbolcharakter)

Neuer Therapieansatz bei erektiler Dysfunktion

Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Kranus Health GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Eine Ärztin führt eine körperliche Untersuchung bei einem Baby durch.

© Anna Ritter / stock.adobe.com

Sorgfältige Abklärung stets erforderlich

Hämatome bei Säuglingen: Immer Anzeichen für Kindesmisshandlung?

Steckt da die richtige Karte drin, oder muss sie etwa zum Jahreswechsel ausgetauscht werden? Die KBV warnt Vertragsarztpraxen vor Untätigkeit bei älteren Konnektoren und Arztausweisen, weil anderenfalls der TI-Zugang blockiert wäre.

© Ingenico Healthcare

Austausch notwendig

KBV rät dringend: Jetzt Ersatz für ältere Konnektoren beschaffen