Seit April ist die neue Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (RiLiBÄK) endgültig in Kraft. Denn am 1. April endete die zweijährige Übergangsfrist. Für Praxisteams, die Blutzuckermesssysteme nutzen, heißt es nun, dass sie die Funktion der Messsysteme regelmäßig überprüfen müssen.