Die Krankenkassen müssen sich nicht auf eine Vereinbarung zur Gesamtvergütung einlassen, die im Ergebnis zu nicht gedeckelten Zahlungspflichten führt. Mit diesem Grundsatzurteil hob das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel einen Schiedsspruch zur Gesamtvergütung 2002 in Mecklenburg-Vorpommern auf.