Ein Vermieter darf seinem Mieter wegen Zahlungsrückständen fristlos das Mietverhältnis kündigen. Dabei kann eine Kündigung auch auf alte Mietrückstände gestützt werden. Der Mieter muss aber Ursprung und Höhe der Rückstände erkennen können, urteilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Als einziger Datenschutzbeauftragter in Deutschland hat Thilo Weichert aus Kiel die Datenweitergabe im Rahmen der Hauarztverträge im Land verboten. In einer Anordnung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz heißt es, dass 'keine von den Hausärzten im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages erhobenen personenbezogenen Daten der Patienten an die HÄVG (...) weitergegeben werden' dürfen.
Scheidet ein Partner aus einer Praxis aus, so ist dies nach den Regeln des Gesellschaftsvertrags abzuwickeln. Darauf können die beteiligten Ärzte bestehen, heißt es in einer jetzt schriftlich veröffentlichten Leitsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe.
Das Oberlandesgericht Köln hat dem ehemaligen Geschäftsführer der Städtischen Kliniken Köln Professor Jekabs Leititis Schadenersatz wegen Altersdiskriminierung zugesprochen. Die Richter sehen es als erwiesen an, dass die Kliniken seinen Vertrag aus Altersgründen nicht verlängert haben.
Wird ein Ehepartner wegen einer Ehekrise und Trennung psychisch krank, so stellt dies bei der Berechnung von Unterhaltsleistungen keinen ehebedingten Nachteil dar. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) hervor.
Das Auswärtige Amt bleibt nach einem Gerichtsurteil auf den Klinikkosten für einen in Thailand gestorbenen Deutschen sitzen. Der Sohn des Gestorbenen gewann in erster Instanz vor dem Berliner Verwaltungsgericht.
Die Arbeitsagenturen (ARGE) müssen bei Empfängern von Arbeitslosengeld II die Beiträge zur privaten Krankenversicherung voll übernehmen. Das geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts für das Saarland hervor.
Das Bundessozialgericht in Kassel hat die Voraussetzungen für die Bedarfsplanung in einem 'großräumigen Landkreis' konkretisiert und gleichzeitig die Bedarfszulassung für Psychotherapeuten erleichtert. Danach können Versicherte nicht auf ein Angebot verwiesen werden, das 25 oder mehr Kilometer entfernt ist.
Pro Jahr 950 Anrufe erhält die Barmer GEK auf ihrer Behandlungsfehler-Hotline. Doch die Fälle, die hiervon bearbeitet werden, sind nur die Spitze des Eisbergs. Denn häufig ist der Weg umgekehrt: Die Kasse stößt auf Auffälligkeiten und spricht die Versicherten an.
Wenn Debatten darüber geführt werden, wem neue Methoden in der Medizin zugänglich sein sollen, dann gibt es oft einen Aufschrei, wird die Frage der Rationierung ins Spiel gebracht.
Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer müssen steuermindernd berücksichtigt werden, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag bekanntgegebenen Beschluss.
Hessens Hausärzte können sich noch in diesem Quartal über höhere RLV-Fallwerte freuen. Möglich macht es ein aktueller Beschluss auf Bundesebene, der in vielen anderen KVen wohl erst ab dem vierten Quartal Wirkung zeigen wird.
Nicht nur die Hausärzte rechnen zurzeit nach, wie sich die neuen qualifikationsgebundenen Zusatzvolumina (QZV) aufs Honorar auswirken. Auch viele Fachärzte sind verunsichert. Manche Leistungen rechnen sich kaum mehr. Aus dem Schneider ist, wer viel präventiv tätig ist.
Brandenburgs Ärzte sind bei der Online-Abrechnung Spitzenreiter: Über 2000 der insgesamt 3200 niedergelassenen Ärzte in Brandenburg übertrugen im zweiten Quartal 2010 ihre Abrechnung online, meldet die KV Brandenburg (KVBB).
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat alte Lebensversicherungsklauseln mit undurchsichtigen Rückkaufswerten gekippt. Damit bestätigte der 9. Zivilsenat am Dienstag in Hamburg Urteile des Landgerichts.
Kliniken wollen stärker in der Welt der ambulanten Versorgung mitmischen. In Zeiten, in denen vielen Häusern das Wasser bis zum Hals steht, ist die Forderung nach Expansion verständlich. Als Hebel sollen die Paragrafen 116 a und b SGB V dienen.
Bei neuen Behandlungsmethoden sollten Ärzte umfassend über mögliche Risiken aufklären. Wahrscheinliche Risiken sind auch dann einzubeziehen, wenn sie in der Literatur noch nicht beschrieben worden sind, heißt es in einem Leitsatzurteil des Bundesgerichtshofs.