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Arzt muss Patienten nicht an Vorsorgeuntersuchung erinnern

KOBLENZ (dpa). Ein Arzt ist nicht verpflichtet, einen Patienten an Termine für erneute Vorsorgeuntersuchungen zu erinnern. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem am Montag bekanntgewordenen Urteil.

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Es sei überzogen, einem Arzt die Fürsorge für die Wahrnehmung von Vorsorgeuntersuchungen aufzuerlegen, so die Richter in ihrem Urteil. Diese Einschätzung gelte auch dann, wenn ein konkreter Verdacht auf eine Erkrankung bestehe.

Das Gericht hob mit seinem Urteil eine Entscheidung des Landgerichts Trier vom Februar auf und wies die Klage einer 56-jährigen Patientin ab. Die Klägerin hatte gegen ihre Frauenärztin Schmerzensgeld in Höhe von 150 000 Euro geltend machen wollen.

Sie hielt ihrer Ärztin vor, nach einem ersten Verdacht auf ein Mammakarzinom in der linken Brust nicht hinreichend auf weitere Vorsorgeuntersuchungen gedrängt zu haben. Das Landgericht sah darin eine Pflichtverletzung und sprach der Klägerin ein Schmerzensgeld von 30 000 Euro zu. Die Berufung der Ärztin hatte nun aber Erfolg.

Die Koblenzer Richter befanden, es genüge, wenn ein Arzt auf die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen hinweise. Es sei dann Sache des Patienten, ob, wann und bei wem er die Untersuchungen vornehmen lasse.

Eine Nachfrage des bisher behandelnden Arztes könne einen Patienten sogar in Erklärungsnot bringen, wenn er sich beispielsweise für einen anderen Arzt entschieden habe.

Urteil des OLG Koblenz vom 26. Juni, Az.: 5 U 186/10

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