Angehörige von Opfern, die durch Ärztefehler, Verkehrsunfälle oder Gewaltdelikte starben, sollen in Deutschland leichter entschädigt werden können. Das sieht ein Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) vor, der am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen wurde.