Ein Berliner Hausarzt hatte einer Patientin beim Sterben nicht nur geholfen, sondern sie dabei auch drei Tage lang begleitet. Jetzt sprachen Richter ihn frei. Begründung: 'Der Wille zum Sterben ist zu respektieren'.
Ein Berliner Arzt ist in einem Prozess um Sterbehilfe freigesprochen worden. Der 68-Jährige habe einer 44 Jahre alten und unheilbar kranken Patientin bei ihrem Suizid zwar geholfen, sich dabei aber nicht strafbar gemacht, entschied das Landgericht am Donnerstag.
Anlässlich neuer europäischer Vorschriften empfiehlt sich eine Revision des Datenschutzes in Praxen. Ärzte müssen sich auch mit neuen Informations- und Auskunftspflichten vertraut machen.
Wer seine private Pflegeversicherung kündigt, um in die gesetzliche Pflegeversicherung als Familienversicherter zu wechseln, muss eine Wartezeit von zwei Jahren in Kauf nehmen. Vorher hat er keinen Anspruch auf Leistungen.
Ein 33-jähriger Erfurter hat am Freitag im Zuge seines Zahnarztbesuches die Polizei auf den Plan gerufen. Wie die Thüringer Polizei mitteilt, wollte der gewaltbereite Mann aufgrund akuter Schmerzen behandelt werden.
Offensive in feindliches Terrain? Wenn man übel wollte, könnte man es so nennen, was die KBV vorhat: den Ausbau praxisklinischer Strukturen als ein Ersatzmodell für zu kleine, unwirtschaftliche und nicht mehr leistungsfähige Krankenhäuser.
Das Arztbewertungsportal Jameda beschäftigt weiter die Gerichte. Das Oberlandesgericht Hamm wird am 13. März in einem Berufungsverfahren über eine Auseinandersetzung zwischen einer Zahnärztin und dem Portal verhandeln (Az.: 26 U 4/28).
Wer den Arztkittel an den Nagel hängt, ist aus der beruflichen Haftungspflicht noch lange nicht entlassen. Auch für private Policen besteht jetzt möglicherweise Anpassungsbedarf.
Stellen Ärzte Rechnungen für umsatzsteuerpflichtige Leistungen aus, raten Steuerberater zur fortlaufenden Nummerierung. So genau muss es nicht sein, urteilte ein Finanzgericht.
Nicht mehr existenzfähige Krankenhäuser auf dem Land sollten nicht mehr finanziell unterstützt, sondern ersetzt werden, findet die KBV. Sie schlägt das Modell der Praxiskliniken vor, die von Vertragsärzten betrieben werden.