Das Gesetz zur Verbesserung der Versorgung und Pflege (GPVG) sorgt weiter für Unmut. Umstritten bleibt vor allem der Zugriff auf die Rücklagen der Krankenkassen, um die pandemiebedingten Kosten abzufedern.
Bisphosphonate sind keine Zytostatika. Nur weil sie intravasal als Begleittherapie bei Krebs angewendet werden, durfte dafür – jedenfalls bis Ende 2019 – nicht die Zuschlags-GOP 86516 erhoben werden.
In einer deutschlandweiten Durchsuchungsaktion sind Ermittler dem Verdacht auf illegale Beschäftigungen in der Pflegebranche nachgegangen. Unter anderem seien ungelernte Pfleger beschäftigt worden.
Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege macht der Bund zusätzliche Milliarden für die gesetzliche Krankenversicherung locker.
Die jüngste Corona-Testverordnung ist keine zwei Monate alt, da folgt schon die nächste: Das Bundesgesundheitsministerium hat einen neuen Entwurf vorgelegt, der zum 1. Dezember in Kraft treten soll.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) soll künftig jährlich mindestens zwei Eingriffe festlegen, vor denen sich Kassenpatienten eine Zweitmeinung einholen können. Damit sollen auch Kosten gespart werden.
Mit „Apps auf Rezept“ läuft noch nicht alles rund. Obwohl es einen gesetzlich formulierten Leistungsanspruch gibt, werden DiGA-Rezepte von Kassen teils abgelehnt, berichten Hersteller und ein Hausarzt.
Ein Bremer Arzt hatte auf einer „Querdenker“-Veranstaltung einen fragwürdigen Corona-Song vorgetragen – und sich später für den verunglimpfenden Text entschuldigt. Die KV prüft seine Zulassung.
Sollen bei Lebensgefahr, wenn kein Notarzt vor Ort ist, ärztliche Leistungen delegiert oder substituiert werden? In dieser Frage entzweien sich Bund und Länder.
Auch eine Herstellung aus der gesamten Hanf-Pflanze macht den Cannabisbestandteil Cannabidiol (CBD) noch nicht zur Droge, so das EuGH. CBD-Anbieter freut das Urteil.
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf wirft einem Schönheitschirurgen fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge in zwei Fällen sowie fahrlässige Körperverletzung vor.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Totschlags gegen einen Arzt der Essener Uniklink. Er soll zwei todkranken Männern Medikamente verabreicht haben, die zum sofortigen Tod führten.
Jetzt ist es endgültig: Niedersachsen muss einem früheren Transplantationsarzt eine hohe Haftentschädigung zahlen. Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf Rechtsmittel.