Darf Jens Spahn die Namen der Abgeordneten nennen, die Verträge mit Maskenherstellern angebahnt haben? Nein, sagt der Bundestag. Jetzt will der Minister sich wohl das Plazet der Betroffenen einholen.
Wirkstoffe aus einem Großgebinde (Bulkware) unverändert in der Apotheke abzupacken und als Rezeptur abzugeben, stellt eine Umgehung der Zulassungspflicht dar. So sieht es zumindest das Landgericht Hamburg.
Der späte Wunsch einer Mutter nach einem Kaiserschnitt hat für Ärzte nur dann haftungsrechtliche Konsequenzen, wenn der Eingriff unvertretbar ist. Der BGH wies einen entsprechenden Fall zurück.
Die Chefs des Passauer Gesundheitsamtes haben ihre Ehepartner vorzeitig mit einer Corona-Impfung versorgt. Der Landrat spricht von einem „inakzeptablen Vorgang“.
Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat Anklage gegen einen mit Hepatitis C infizierten Mediziner erhoben. Er soll das Virus bei Operationen übertragen haben.
Je nach dem, wie stark ein Arbeitnehmer während einer Rufbereitschaft in seiner privaten Gestaltungsfreiheit eingeschränkt ist, handelt es sich um Arbeitszeit. Vollen Lohn beanspruchen, kann er deswegen aber nicht automatisch.
Welche Aufgaben sollten oder könnten andere Gesundheitsberufe in der Versorgung übernehmen? Damit Ärzte das Heft in der Hand behalten, formulieren KV und Kammer ein Positionspapier.
Das Stuttgarter Landessozialgericht besteht auf den Voraussetzungen der Cannabisverordnung: schwerwiegende Erkrankung und ausgeschöpfte Standardbehandlung. Schlafprobleme qualifizieren aber nicht für den THC-Einsatz.
In einer Umfrage des Rechtsschutzversicherers Roland billigen 69 Prozent der Befragten die vorübergehende Einschränkung von Grundrechten in Krisenzeiten wie der Corona-Pandemie.
Die Ärztlichen Stellen sollen eine robustere Handhabe bekommen, wenn die Strahlenschutzverantwortlichen nicht die notwenigen Daten zur Überprüfung herausrücken. Die Radiologen murren.