Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde eines Krebspatienten abgewiesen: Immunschwäche ist per se noch kein Grund für einen sofortigen Impftermin.
Hilft ein Arzt im Impfzentrum mit, muss er keine Beiträge zur Sozialversicherung zahlen. Bei arbeitslosen Medizinern kann sich die Tätigkeit allerdings auf das Arbeitslosengeld auswirken.
Farah Demir versorgt in der Medizinischen Hochschule Hannover COVID-19-Patienten. Die 37-Jährige wird gebraucht, ist aber vom Ausländeramt nur geduldet. Jetzt wurde ihr Hilfe zugesagt.
Eigentlich müsste bis Ende Juli der Immunstatus aller Personen in Schulen und Kitas erfasst werden. Die Länder drängen darauf, diese Frist bis Ende 2022 zu verlängern.
Verstirbt eine Patientin an einer verzögert erkannten Krebserkrankung, ist für die Bemessung des Schmerzensgeldes ihr Leidensweg maßgeblich, urteilt ein Oberlandesgericht. Dem Arzt ist das Leid nur eingeschränkt zurechenbar.
Weil nahezu alle Bewohner eines Pflegeheims bereits gegen Corona geimpft sind, müssen die dort Beschäftigten sich nicht mehr engmaschig auf SARS-CoV-2 testen lassen.
Das Steuerrecht sieht etliche Möglichkeiten vor, Mitarbeiter steuerfrei zu belohnen. Doch nur wirkliche Lohnzusatzleistungen sind privilegiert. Ein Steuer- und Sozialabgabensparmodell hat das BSG in die Schranken gewiesen.
Trotz Corona-Symptomen soll eine MFA aus Düsseldorf ohne Schutzkleidung in einer Arztpraxis gearbeitet haben. Das könnte auch strafrechtliche Konsequenzen haben.
Sagen MFA Nein zur Corona-Impfung, sind die Arbeitgeber an der Reihe Lösungen zu finden. Eine Kündigung ist jedenfalls der letzte Schritt. Die „Ärzte Zeitung“ zeigt, welche vorher kommen sollten.
Ein Jahr hier, eine Vertretung dort: Befristete Arbeitsverhältnisse kommen auch in Arztpraxen häufig vor. Experten erklären, was bei befristeten Verträgen zu beachten ist.