Europäische Menschenrechtskonvention
Das in Frankreich geltende Verbot künstlicher Befruchtung nach dem Tod des Ehemanns – und infolgedessen auch das Ausfuhrverbot für tiefgekühlte Spermien oder Embryonen – ist mit EU-Recht vereinbar. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden.